Liegt hier eine gezielte Missachtung der Bürgerinitiative „Landschaftsschutz Langackern 2“ vor?
Diese Frage stellt sich für mich, nach der Lektüre der im Mitteilungsblatt der Gemeinde veröffentlichten Tagesordnung für die GR – Sitzung am 22. Juni 2020. Diese ist offensichtlich darauf ausgerichtet, ein Weiter-verfolgen der Umsetzung von „Langackern 2“ sturheil bzw. mit großer Chuzpe zu betreiben.
Mit Beharrlichkeit wird seitens der Verwaltung, mit einer angeblich gebotenen Eile (!!??) - trotz nachweisbar fehlender Begründungen zu vermeintlichen Fakten/Notwendigkeiten - ein Projekt vorangetrieben, das von einem Großteil der Bürgerschaft (lt. Umfrage der BI) kritisch betrachtet und bewertet wird.
Dabei werden sowohl der Bürgerinitiative „Landschaftsschutz Langackern 2“ als auch dem Gemeinderat (stellvertretend für die Bürgerschaft tätig) nach wie vor wichtige Informationen vorenthalten und gemachte
Zusagen nicht eingehalten.
Rechtlich bedenklich, zumindest sehr gewagt ist es m.E., dass Planungen vorgenommen sowie Ausgaben getätigt werden, ohne den Nachweis einer soliden Datenbasis. - Die Grundlage dafür bildet die Eröffnungsbilanz nach dem NKHR vom 1.1.2020. Diese steht jedoch immer noch aus!
Dennoch sind Steuergelder verwandt worden für Gutachten, die entweder wissenschaftlichen Anforderungen nicht standhalten (Folienvortrag von Frau Prof. Herre) oder von deren Ergebnisse (Inhalt, Kosten) der Gemeinderat (Auftraggeber) bisher nicht ordnungsgemäß in Kenntnis erhalten hat (u.a. die Gutachten von Badenova-Konzept bzw. dem Büro Sutter3).
Im Grunde ist das eine „par excellence“ gelebte Missachtung gegenüber dem sachlichen, fairen Auftreten und Handeln der BI - letztlich dem Einsatz ehrenamtlich tätiger Bürgerinnen und Bürger.
Und, das wirklich fatale ist, es ist auch ein eklatanter Affront gegenüber der Arbeit und den Aufgaben unserer gewählten Gemeinderätinnen und Gemeinderäte.
Zudem wird durch offensichtlich selbstherrlich getroffene Verfügungen leider auch eine Geringschätzung der Arbeit zweier renommierter Beratungsfirmen sichtbar.
Kein ehrbares Verhalten unter Geschäftspartnern!
Das Ganze hat nicht nur ein „G'schmäckle“, sondern - mit Verlaub gesagt - es „stinkt schlicht zum Himmel“.
Die Art und Weise im bisherigen Vorgehen in der Sache ist schlicht undemokratisch, steht im krassen Widerspruch zur Gemeindeordnung und verstößt - m.E. vorsätzlich - gegen die Dienstordnung für Bürgermeister und Verwaltung.
Im Grunde sind nunmehr die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte in der Pflicht, diesem Vorgehen seitens des BM - als die offensichtlich treibende Kraft - Einhalt zu gebiete, um gemeinsam zu einer geordneten, trans-parenten sowie auch bürgernahen Sachpolitik zurückzukehren. – Die dafür entsprechenden Vorrausetzungen zum Handeln ergeben sich aus der Gemeindeordnung. Zudem kann der Gemeinderat sich auch stets durch die Kommunalaufsicht beim Landratsamt beraten lassen. .
Für die Bürgerinitiative, aber auch für alle in der Sache engagierten Bürgerinnen und Bürger, gilt es weiterhin Haltung zu zeigen, Ruhe zu bewahren sowie unbeirrt weiter den eingeschlagenen Weg einer sachlichen, konstruktiven Kommunikation zu verfolgen. – Also zu versuchen, alle möglichen Wege der Kommunikation zu nutzen, nicht nur untereinander, sondern insbesondere mit der Bürgerschaft, den Gemeinderäten sowie den Verantwortlichen der Gemeinde (Bürgermeister und Verwaltung) ggf. auch der kommunalen Aufsicht.
Horst Schulte Horben, 20. Juni 2021