Wie den Horbener Bürgern bekannt, gibt es eine lange Wunschliste der Verwaltung, genannt Investitionsliste. Hier bleibt die Frage, ob die Verwaltung den Gemeinderat mehrheitlich hinter sich vereinen kann. Die aktuellen Strukturprobleme der Gemeinde, die zu einem nicht ausgeglichenen Ergebnishaushalt führen, bleiben leider weiter auf der Strecke. Sicherlich hat die Bundesregierung im Plan, die Ganztagsbetreuung für die Grundschule in Etappen ab 2026 auf den Weg zubringen. Ab 2029 soll jedem Grundschulkind dieser Anspruch garantiert werden! - vorausgesetzt das Gesetz kommt !!!
Meiner Ansicht nach sollte die Bürgerschaft - und noch mehr der Gemeinderat! - sehr kritisch die Vorgaben der Verwaltung hinterfragen, und sich nicht auf die erst beste Stange setzen lassen, die der BM vorgibt! Wie die Meldepflicht, § 7 Abs. 4 der Mustersatzungsvorlage zur Kurtaxe beweist, sind die als verbindlich ausgesprochenen Rechtsaussagen des BM so nicht immer richtig!!!!