Andreas Schmauder Horben, den 10. 5. 2021
Bohrerstr.7
79289 Horben
Sehr geehrter Herr Dr. Bröcker,
in der Fragerunde der Gemeinderatssitzung vom 13.April (Präsentation Herre) hatten Sie angekündigt, mir innerhalb der nächsten maximal 10 Tage die für die Gewerbesteuerzahlungen relevanten Daten zum Geschäftsmodell des „Gesundheitsresorts Luisenhöhe“ zu übermitteln. Da inzwischen schon fast 4 Wochen vergangen sind und solche Daten bei mir noch nicht eingegangen sind, möchte ich heute nachfragen, wann ich mit diesen rechnen darf. Inzwischen hat auch eine weitere Gemeinderatssitzung stattgefunden, bei der Sie die Gelegenheit gehabt hätten, diese Zahlen einer interessierten Öffentlichkeit zu präsentieren.
Zudem möchte ich anfragen, ob der Verwaltung auch jene wissenschaftlich objektiven Berechnungen von Frau Prof. Herre vorliegen, in denen die Berechnungsgrundlagen und der Berechnungsweg ihrer Präsentation nachvollziehbar dargelegt sind. Wenn dem nicht so sein sollte, haben die genannten Zahlen leider nur den Wert von in den Raum gestellten Behauptungen. Den von der Verwaltungshochschule Kehl definierten Kriterien für eine wissenschaftliche Arbeit entspricht das, was der Öffentlichkeit an jenem Abend präsentiert worden ist, leider nicht. Dazu hätten, wie oben beschrieben, die Berechnungsgrund-lagen und der Berechnungsweg vorgelegt und nachvollziehbar gemacht werden müssen. Sollte es nicht mehr geben, als die persönlich vorgetragene Präsentation in der Sitzung, von der sich die Öffentlichkeit durch ein pdf auf der Gemeindewebseite ein gewisses Bild machen kann, dann stellt sich die Frage, ob für dieses schlichte Werk - ohne Belege für die aufgestellten Behauptungen - Steuergeld ver(sch)wendet werden sollte.
Es muss betont werden, dass Frau Prof. Herre von mir im Namen unserer Bürgerinitiative am 18.3.2021, also rund 4 Wochen vor der Präsentationsveranstaltung per e-mail Fragen gestellt worden sind. Sie wurde gebeten, in ihrer Präsentation konkret auf die Horbener Verhältnisse einzugehen. Die Antwort kam damals sehr schnell, war sehr kurzgehalten und stellte in den Mittelpunkt, dass ihre Stellungnahme auf wissenschaftlicher Basis objektiv erfolgen werde.
Sie sind über meine Korrespondenz mit Frau Prof. Herre im Nachgang zur Stellungnahme offensichtlich von ihr ins Bild gesetzt worden und wissen daher auch, dass die Präsentation einen sehr offensichtlichen Mangel/Fehler beinhaltet. In meiner letzten an Frau Prof. Herre gesandten mail habe ich sie nicht nur nach den Berechnungsgrundlagen und der Darstellung der Berechnungswege gefragt, sondern auch auf folgenden gravierenden Mangel in der Darstellung zur vorgestellten Bebauungsvariante 2 mit Seniorenwohnstift hingewiesen: Der Berechnung von Frau Prof. Herre ist eine Belegung des Wohnstifts mit keiner einzigen Person zugrunde gelegt. Bei einer Anlage, die rund 40 Prozent der Baufläche einnimmt und aus 3 groß dimensionierten Häusern besteht, sollte mit einer Belegung durch mindestens genauso viele Erwachsene auszugehen sein, wie in den sechs Doppelhäusern dieser Bebauungsvariante, für die von 24 Erwachsenen ausgegangen wird. Für das Wohnstift sind zudem keine Grund- bzw. Gewerbesteuereinnahmen berechnet. Damit sind die für Variante 2 vorgestellten Berechnungen so unvollständig, dass sie für keinerlei Vergleiche herangezogen werden können. Korrekt berechnet wäre unter dem Aspekt der Folgekostenanalyse von den drei vorgestellten Varianten möglicherweise Variante 2 schlussendlich die wirtschaftlichste. Man kann nur vermuten, dass diese Variante von Ihnen aber gar nicht angestrebt wird und eine reine Feigenblattfunktion hat.
Dass ich auf meine Nachfragen von Frau Prof. Herre keine Antwort mehr bekommen habe, ist vielsagend. Somit frage ich heute Sie als Bürgermeister, welche Daten Sie der Referentin für ihre Berechnungen zur Verfügung gestellt hatten. War das der komplette Haushaltsplan 2021, auf den die Referentin zur Rechtfertigung Ihrer Zahlen Bezug genommen hat? Schon bei oberflächlicher Analyse des Haushaltsplans sind dort Schuldenfreiheit und Liquidität der Gemeinde klar erkennbar. Warum Frau Prof. Herre dies nicht wusste und erst durch die Nachfrage aus dem Gemeinderat davon erfuhr, bleibt ihr Geheimnis. Es sei denn, Sie haben ihr nur die für Ihre Zwecke opportunen Daten übermittelt. Darüber war aber trotz Nachfrage an jenem Abend nichts zu erfahren. Für eine gründliche Analyse muss die Referentin allerdings alle relevanten Daten zur Verfügung haben und kennen, weshalb es schwer nachvollziehbar ist, anzunehmen, dass in Kehl ohne den kompletten Haushaltsplan gearbeitet worden ist. Und dann muss die Analyse leider als oberflächlich und mängelbehaftet gewertet werden.
Ich habe diesen Mangel an gründlicher Arbeit hinterfragt und musste mir von Ihnen anhören, dass immer dann der Gutachter angezweifelt werde, wenn einem die faktenbasierte Analyse nicht passt. Was mir nicht passt, ist das Fehlen einer nachverfolgbaren Faktenbasis der Analyse. Es ist schon reichlich unverfroren, eine solche Kritik in einen Zusammenhang mit Coronaleugnern zu stellen. Ihre Diffamierungen gehen so weit, dass Sie behaupten, die Demokratie kranke daran, dass kritische Bürger, denen die Fakten nicht passen, entsprechende Gutachten anzweifeln und Alternativstudien erstellen. Mir unterstellen Sie, Fake News zu verbreiten, nur weil ich den Haushaltsplan als tendenziös bewerte. Sobald ich auf seriös berechnete Zahlen zum Gewerbesteuerbeitrag des Gesundheitsresorts Luisenhöhe verweise, muss ich mir anhören, ich würde mit alternativen Fakten operieren. Diese Art der Diffamierung kritischer Bürger Ihrer Gemeinde zeugt von einem Mangel an Respekt gegenüber diesen wie auch abweichenden Meinungen und Einschätzungen. Wenn eine angeblich faktenbasierte Analyse den Mindestanforderungen für wissenschaftliches Arbeiten nicht genügt, dann darf oder muss das auch klar benannt werden. Die Präsentation der Frau Prof. Herre stellt sich bisher leider als eine reine Ansammlung von Behauptungen dar, die nicht zu überprüfen sind, weil die Berechnungsgrundlagen und Berechnungswege nicht offengelegt werden. Dass der Präsentation an vielen Punkten die Faktenbasis fehlte oder die Berechnungen von nicht nachvollziehbaren Annahmen ausgehen, hat sich in der Fragerunde auch durch die Fragen anderer ZuhörerInnen gezeigt. Bei den Zahlen zur Kitaförderung ist beispielswiese bezüglich der Einnahmen und Ausgaben auf völlig wirklichkeitsfremder Basis gerechnet worden. Auf Zuhörerseite hat sich so vielfach und nicht nur bei mir der Eindruck verfestigt, dass es sich eher um die Werbeverkaufs-veranstaltung für ein Neubaugebiet gehandelt hat, als um eine objektive Darstellung der Einnahme-/ Ausgabekalkulation auf wissenschaftlicher Basis.
Wenn Sie glauben, Sie müssten in einer öffentlichen Diskussion Ihr Gegenüber diskreditieren, indem Sie ihm das Argumentieren mit „alternativen Fakten“ und das Verbreiten von „Fake News“ vorwerfen, dann öffnen Sie damit die unterste Schublade im öffentlichen Diskurs. Bitte halten Sie diese zukünftig unter Verschluss. Zumindest ich, aber auch unsere Bürgerinitiative sind weiterhin bemüht, auf der Sachebene und faktenbasiert zu argumentieren, auch wenn Ihnen unsere Fragen, Anmerkungen und Analysen mehr als lästig sind. Wir sind überzeugt, das Wollen einer deutlichen Mehrheit der Horbener Bevölkerung zu repräsentieren.
In der Öffentlichkeit wird Ihr Umgang mit der "causa Sutter“ inzwischen vermehrt mit dem gleichgesetzt, was Sie mir vorgeworfen haben. Sobald Ihnen die Ergebnisse einer Analyse nicht passen, werden Gutachten und Gutachter (Sutter) in Frage gestellt und eine Alternativstudie (Herre) vorgelegt. Ohne die Studie des Herrn Sutter auch nur ansatzweise zu kennen, frage nicht nur ich mich, warum diese unter Verschluss gehalten wird. Der Horbener Steuerzahler, der für die Leistungen des Büro Sutter 16.000 Euro bezahlt hat, sollte zumindest das Ergebnis seiner Wirtschaftlichkeitsberechnungen zu Gesicht bekommen. Am 18.Dezember 2020 hatte Herr Sutter dieses in einer öffentlichen Vorstellungs-/ Informations-veranstaltung präsentieren sollen. Aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen der Versammlungs-möglichkeiten wurde die Veranstaltung eine Woche vor dem Termin verschoben. Erst Monate später und auch erst auf Nachfrage aus Reihen des Gemeinderats haben Sie in öffentlicher Sitzung eingeräumt, dass diese nicht mehr stattfinden soll und der Grund dafür sei, dass es der Studie an „fachlicher Tiefenschärfe“ fehle, bzw. noch drastischer formuliert dass die Qualität der Studie „absolut nicht zufriedenstellend“ sei.
Abschließend frage ich mich, ob man sich mit Ihnen überhaupt auf eine Faktenbasis einigen kann.
Daher meine Fragen:
Ein Haushaltsplan für unsere Gemeinde wird vom Rechnungsamt der VG Hexental in enger Abstimmung mit Ihnen erstellt, um am Ende im Zusammenspiel mit dem Gemeinderat eine Prognose der zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben für die kommenden 4 Jahre darzustellen. Der Haushaltsplan 2021 zeichnet ein düsteres Bild für das Jahr 2021, verhehlt aber nicht eine gewisse Aufwärtstendenz und stellt durchgängig vorhandene Liquidität dar.
Haben wir Einigkeit über diesen Fakt ? Wenn nicht, können Sie den Gegenbeweis antreten ?
Unter Normalbedingungen berät der Gemeinderat im Herbst jeden Jahres in einer eigenen Klausursitzung über den Haushalt des Folgejahres. Diese Klausur fand im Herbst 2020 nicht statt. Der Gemeinderat hatte am 19. Januar 2021 den von der Verwaltung vorgelegten Haushaltsplan abgesegnet im sicheren Wissen, dass es sich dabei nur um eine Prognose handelt, die im Umfeld einer Pandemie und dem Fehlen der Eröffnungsbilanz nach Neuem Kommunalen Haushaltsrecht auf reichlich unsicheren Zahlen basiert.
Haben wir Einigkeit über diesen Fakt ? Wenn nicht, können Sie den Gegenbeweis antreten ?
Erkennen Sie an, dass das Haushaltsjahr 2020 ausgeglichen gestaltet werden konnte ? Zwar war im Haushaltsplan 2020 ein Negativergebnis prognostiziert, wie die Tabelle „Gesamtergebnishaushalt“ auf S.9 des Haushaltsplans 2021 darstellt: für das Jahr 2020 wurde ein Negativergebnis in Höhe von 91.500 € vorausgeplant. Diese Zahl ist aber Stand Januar 2021 bereits überholt: auf Seite 7 des Haushaltsplans 2021 lesen wir über das Jahr 2020: „Nach jetzigem Stand wird das ordentliche Ergebnis im Ergebnishaushalt keinen Fehlbetrag ausweisen“.
Haben wir Einigkeit über diesen Fakt ? Wenn nicht, können Sie den Gegenbeweis antreten ?
Der Haushaltsplan 2021 weist beim Punkt Grundsteuerentwicklung (Grundsteuer B) für den Zeitraum 2021 bis 2024 insgesamt einen Anstieg um 5700 Euro von 188.000 auf 193.700 Euro aus. Die Präsentation der Referentin weist für jedes der Doppelhäuser im Neubaugebiet beim Grundsteueraufkommen einen Mehrbetrag von 1000 Euro aus. Der Anstieg um 5700 Euro entspricht also der Fertigstellung von Wohngebäuden in der Größenordnung von 5,7 Doppelhäusern im Zeitraum von 4 Jahren. Wenn ich die aktuell bereits im Bau befindlichen, die genehmigten und die geplanten Bauprojekte in Horben aufaddiere, erscheint mir ein solcher Ansatz schon ohne Einbezug der Luisenhöhe als knapp gerechnet. Das „Gesundheitsresort Luisenhöhe“ kann in der Berechnung der Grundsteuerentwicklung im Haushaltsplan also überhaupt nicht berücksichtigt worden sein.
Haben wir Einigkeit über diesen Fakt ? Wenn nicht, können Sie den Gegenbeweis antreten ?
Das Gesundheitsresort Luisenhöhe ist aufgrund der Steuerrichtlinien an dem Ort gewerbesteuerpflichtig, an dem es seine Umsätze erwirtschaftet. Das ist Horben. Ein Projekt, dem eine Investitionssumme von 40 Millionen Euro zugrunde liegt, muss als Gewerbesteuer alljährlich mindestens einen Betrag im unteren sechsstelligen Eurobereich entrichten.
Haben wir Einigkeit über diesen Fakt ? Wenn nicht, können Sie den Gegenbeweis antreten ?
Bei einem jährlichen Gesamthaushalt von rund 3.500.000 Euro spielt die alljährliche Mehreinnahme von 100.000 Euro im Jahr durchaus eine bedeutende Rolle. Wenn Sie also behaupten, dass 100.000 Euro mehr oder weniger unser Problem nicht löst, dann frage ich mich, warum wir überhaupt eine Stellungnahme brauchen, als deren Ergebnis der Öffentlichkeit eine alljährliche Mehreinnahme von 115.000 Euro durch die Variante Vollbebauung Langackern 2 präsentiert wird, die aber zum Thema Folgekosten keine validen Berechnungen präsentiert. Dass den Berechnungen der Frau Prof. Herre der Punkt Folgekosten fehlt,
haben wir Einigkeit über diesen Fakt ? Wenn nicht, können Sie den Gegenbeweis antreten ?
Im Haushaltsplan ist in der Prognose für das Jahr 2024 ein Betrag von 292.000 Euro für die Hochwasserschutzmaßnahmen im Hexental eingestellt. Der Kostenanteil Horbens für die neuen Rückhaltebecken wird derzeit mit rund 320.000 Euro beziffert. Frau Ebner hat bei der Vorstellung des Haushaltsplans 2021 darauf hingewiesen, daß hierfür Mittel aus dem Ausgleichsstock beantragt werden sollten. Der Betrag muß über die Bauzeit von prognostiziert 8-10 Jahren aufgebracht werden, kann aber kreditfinanziert werden bei einer Laufzeit der Kredite von 30 bis 40 Jahren. Es bleibt also abzuwarten, wann und in welcher Höhe die Maßnahme im Gemeindehaushalt tatsächlich zu Buche schlagen wird. Der Haushalt wird jedenfalls 2024 nicht so massiv belastet werden wie im Haushaltsplan 2021 dargestellt.
Haben wir Einigkeit über diesen Fakt ? Wenn nicht, können Sie den Gegenbeweis antreten ?
Für den Breitbandausbau gibt es ein Finanzierungsmodell über den Zweckverband, das den Gemeindehaushalt über einen Zeitraum von drei Jahrzehnten ebenfalls jährlich im unteren fünfstelligen Bereich belasten wird.
Haben wir Einigkeit über diesen Fakt ? Wenn nicht, können Sie den Gegenbeweis antreten ?
Sobald eine Gemeinde so wirtschaftet, dass sie regelmäßig über ihre Verhältnisse lebt, muss früher oder später die Kommunalaufsicht beratend eingreifen. Für Probleme einer Gemeinde, die ordentlich wirtschaftet, kann es auch Unterstützung, Fördergelder und Zuschüsse geben, um solche Probleme zu beheben. Die Unabhängigkeit und Selbstständigkeit einer solide wirtschaftenden Gemeinde steht nicht zur Disposition.
Haben wir Einigkeit über diesen Fakt ? Wenn nicht, können Sie den Gegenbeweis antreten ?
Sollten wir uns bei den oben genannten Fakten einig sein, dann wäre das eine fruchtbare Gesprächsgrundlage. Wenn Sie dem einen oder anderen oben genannten Fakt nicht zustimmen, dann benennen Sie bitte die Alternative für diesen oder treten den Gegenbeweis an.
Noch eine Bemerkung zur Präsentation der Hochschullehrerin:
Eine erschreckende Erkenntnis aus der Präsentation der Frau Prof. Herre war für mich, dass im Jahr 2021 an einer Verwaltungshochschule angehenden Verwaltungskräften noch immer eine solche Wachstumsstrategie für dörfliche Gemeinden gelehrt wird. Die Frau Professor betonte ganz ausdrücklich, dass für ein Dorf wie unseres nur Wachstum Entwicklung bedeute und sie beschwor Stagnation und Erhalt des Status quo als Vorboten des Niedergangs. Ist dies tatsächlich Konsens an deutschen Verwaltungshochschulen im Jahr 2021 oder mussten Sie erst angestrengt suchen, um eine Vertreterin solcher Vorstellungen zu finden, die sicher nicht im Einklang mit den Leitbildern Ihrer Partei „Die Grünen“ stehen? Ist in Zeiten des Klimawandels und ungebremster Naturzerstörung Entwicklung nicht in Wirklichkeit eine Frage der Qualität und nicht der Quantität. Sollte die Zukunft unseres Dorfes wirklich nur durch andauerndes Wachstum von Siedlungsfläche in den Naturraum hinein gesichert sein? Das ist eine mehr als erschreckende Perspektive, weil sich wie oben beschrieben, diese Wachstumsspirale mit der derzeit von Ihnen verfolgten Politik immer schneller zu drehen beginnt.
Zum Abschluss muss ich nochmals darum bitten, nicht zu vergessen, mir und der Öffentlichkeit zeitnah Ihre Erkenntnisse zum Gewerbesteuermodell des „Gesundheitsresort Luisenhöhe“ mitzuteilen. Ich erwarte, dass Sie zu Ihrem Angebot aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung stehen.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schmauder
Danke Herr Schmauder! Ihr Schreiben an Bgm. Dr. Bröcker ist hervorragend, Verbindlich im Ton, sachlich in den Aussagen und ein faires Angebot zu einem positivem Gedankenaustausch.
Man muss schon ein Narzisst sein - à la Mr. Trump - oder gar dem Absolutismus - à la Louis XIV (der Staat bin ICH) , um Ihren berechtigten Erwartungen zu einem demokratischen Dialog nicht Rechnung zu tragen.
Bleiben Sie fröhlich, neugierig - u.a. auf die Reaktion - und bleiben Sie bodenständig.
Horst Schulte