Anerkennung, Lob und Dank für eine engagierte, demokratische Initiative
Die BI Landschaftsschutz Langackern II hat in den letzten Jahren eindrucksvoll bewiesen, dass man mit persönlicher Verantwortung, dem Sich-einsetzen für eine Sache (z.B. Erhaltung von „wertvollen Arten-vielfaltsflächen“) viel erreichen kann.
Und die BI hat viel erreicht. Darauf kann sie mit großer Dankbarkeit und zu recht mit Stolz schauen. Als Beleg dafür gilt für mich die „Verlaufsgeschichte zum Baugebiet „Langackern 2“ (bis April 2021). Diese klare sowie übersichtliche Darstellung - untermauert mit sachlichen, fachlichen und rechtlich gesicherten Tatsachen – der Abläufe und insbesondere der Vorgehensweisen seitens der Gemeinde (Bürgermeister und Gemeinderat) ist m.E. beispielhaft für eine gute, demokratische Arbeitsweise.
Dahinter steckt natürlich viel Arbeit, die alle Handelnden - jede/-r mit ihren persönlichen Möglichkeiten - dazu eingebracht haben. Das ist aller Ehren wert.
Dennoch müssen die als verantwortlich zeichnenden Handelnden nicht nur viel Zeit und Kraft aufbringen, sondern auch den Mut, sich auch öffentlich der Verantwortung ihres Handelns zustellen.
Hinzu kommt im öffentlichen Erörterungsverlauf, dass leider auch so manche unsachliche und persönlich herabsetzende Äußerungen fallen, die zu ertragen sehr schwer sind.
Mein ganz persönlicher Dank gilt deshalb - stellvertretend für alle im Hintergrund handelnden Bürgerinnen und Bürger - Andreas Schmauder, der mit seinem Namen öffentlich Verantwortung übernommen hat und mit Ausdauer sowie ausgeprägter Beharrlichkeit Veröffentlichungen erarbeitet, Anja Bindewald, die für den reibungslosen Verlauf der Öffentlichkeitsarbeit (Internet-Auftritt) sorgt und Franz-Georg Blattmann, der mit Ruhe und Gelassenheit sowie anwaltliche Betrachtungsweisen den Belangen der BI dient.
Beweggründe für diese, meine Stellungnahme
Die Berichterstattung in der BZ vom 27. Mai 2022 zu aktuellen Beschlüssen des Gemeinderats in den zwei Artikeln „Horben will Kindergarten bauen“ und „Hotelinvestoren wollen Wohnungen in Horben bauen – Wohnraum für Luisenhöhe-Mitarbeiter könnte in Langackern II entstehen“ haben mich erschreckt, einige darin angeführte Zitate haben mich zutiefst entsetzt.
Beide Themen werden mit einander verwoben und im „Hau-ruck-Verfahren“ beschlossen, ohne
erkennbare Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Verfahrensregeln. - Zum Beispiel wurden Planungs-aufgaben vergeben, ohne Wettbewerb, ohne öffentliche Diskussion, ohne umfassende Information sowie ohne Auftrag der Bürgerschaft.
Arbeitsgruppen, Gemeinderat und Planer tagten nicht öffentlich, deren Einzel-Ergebnisse wurden in eine zur NICHT-Öffentlich erklärten Veranstaltung allen daran Beteiligten zur Kenntnis gebracht. Bürgermeister Dr. Bröcker verwies höchstpersönlich interessierte Bürgerinnen und Bürger des Saales, die der „Einladung“ zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung (BZ) gefolgt sind. Man (?!) wollte offensichtlich unter sich bleiben und scheute wohl die Öffentlichkeit.
Dass der Ton im Gemeinderat manchmal rau ist, geschenkt. - Jedoch die folgenden Äußerungen eines Gemeinderates geben mir sehr zu denken. Nachdem er sich u.a. über den Vorwurf mangelnder Bürgernähe mokierte, ich zitiere: „Ich gebe ungern Geld aus, aber wir haben keine Alternative“ – „Was wir bisher gemacht haben, ist und unsere ureigene Aufgabe“ - „Er hoffe, dass die „Stänkerei einzelner endlich aufhört“
Die letzte Aussage ist gegenüber der Bürgerschaft, jeder Bürgerin und jedem Bürger, die sich für das Gemeinwohl interessieren und einbringen, ein Schlag ins Gesicht. Dies als eine hinterhältige Aufforderung zum „Mund-halten“ zu empfinden, ist nicht abwegig. – Mich erinnert dieser Gesprächs-Stil an dunkle Zeiten unserer Geschichte und ist derzeit leider in vielen Autokratien und Diktaturen wahrzunehmen.
Mehr als traurig ist zudem, dass weder Sitzungsleiter noch die anderen Mitglieder des Gemeinderates sich gegen diese Ausdrucksweise verwahrt haben und offensichtlich als Rechtfertigung für ihr Verhalten lt. Bericht „den wohlwollenden Applaus aus den Zuhörerreihen“ als Vorwand genutzt haben.
Rechtlich sind die hier nur kurz skizzierten Vorgehensweisen weder mit dem Grundgesetz noch mit dem Kommunalrecht in Einklang zu bringen.
Bürgerinnen und Bürger, am Gemeinwohl Interessierte haben ein Recht auf Teilhabe am öffentlichen Geschehen, ihnen stehen eine Reihe von Möglichkeiten zur Verfügung, dieses auch einzufordern.
Beispiele dafür sind Eingaben - wie über die BI -, Einbeziehung der Dienstaufsicht, Bürgerbegehren, Inanspruchnahme des/der Bürgerbeauftragten des Landes sowie zu guter Letzt der Weg zum Petitionsausschuss des Landtages.
Und diese vorhandene Gewissheit wird stets aufs Neue dazu führen, dass auch zukünftig immer wieder Menschen bereit sind, sich zu öffentlich Belangen zu äußern und mit ihren Meinungen und Überzeugungen einzubringen.
Ein ehrenamtlicher Bürgermeister, zugleich als Voll-Jurist tätiger Beamter des Landes, muss das wissen
und im Rat entsprechend handeln.
Losungen dazu:
„Eine Demokratie, in der nicht gestritten wird, ist keine.“ Helmut Schmidt
- Deshalb gehört zur Demokratie auch der Diskurs - die öffentliche Erörterung. –
Vorbild, Vertrauen, Verstehen
Die drei genannten Schlagworte sind eine gute Grundlage für eine gute sachorientierte, zielorientierte
Gesprächsführung, für einen guten Diskurs, die zusammen genommen zu konstruktiven Ergebnissen führt.
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Auch zukünftig heißt es, am Ball zu bleiben. Dafür wünsche ich allen bisher Aktiven weiterhin Mut, Ausdauer und Begeisterung, trotz so mancher Widrigkeiten.
Weiter wünsche ich mir, dass mehr Bürgerinnen und Bürger öffentlich mit ihrem Namen die Arbeit für das Allgemeinwohl unterstützen.
Wir alle können dazu beitragen, dass durch eine offene, demokratische Gesprächs- und Debatten-kultur jegliche Herausforderung in der Gemeinschaft gemeistert werden kann.
Horst Schulte Horben, 18. Juni 2022