Ist ein neues Baugebiet die einzige Lösung für Horbens Finanzprobleme?
BZ - Do, 15. April 2021
Der oben genannte Artikel hat mich zu folgender Stellungnahme veranlasst,
die ich hiermit auch gerne über die BI Landschaftsschutz Langackern2
zur allgemeinen Kenntnis geben möchte.
Die Verknüpfung beider Themen ist im Grunde nicht sachgerecht. Es geht um zwei wichtige Aufgabenfelder, die jedoch getrennt gesehen und behandelt werden müssen. Andernfalls kommt es, wie im Artikel nüchtern berichtet,
zu Interessenskonflikten und zu teils erschreckend nicht-demokratischen Aussagen.
Professorin Andrea Herre von der Verwaltungshochschule in Kehl hat beide Themen in eine absolute Abhängigkeit zueinander gestellt. Mit dem Ergebnis, dass ihrer Meinung nach Eile geboten ist, seitens des Gemeinderats dem neuen Baugebiet nicht länger die Zustimmung zu verweigern.
Beim Thema Finanzen wurde in ihrem Referat jedoch ein großes Manko sichtbar, offensichtlich dank mangelhafter Vorbereitung bzw. fehlerhafter Recherche. Ein Blick in den Haushalt sowie Sitzungsprotokolle der Gemeinde hätte genügt, um festzustellen, dass sich die Lage nicht so dramatisch darstellt, wie von der Referentin vorgetragen.
Fakt ist: Die Gemeinde ist seit 2018 schuldenfrei und verfügt derzeit über eine Rücklage in Höhe von 500.000 €. Zudem stehen der Gemeinde mit der Inbetriebnahme des „Gesundheitsresort Luisenhöhe Horben“ zukünftig erhebliche Mehreinnahmen aus Grund- und Gewerbesteuer zur Verfügung.
Diese Aspekte erfuhr die Referentin erst in der Fragestunde von interessierten Bürgern!? Schade!
Fazit: Außer Spesen nichts gewesen!
Dass ein neues Baugebiet viele offene Fragen aufwirft und allein schon deshalb zu einer gründlichen, sachlichen Aufbereitung für eine Genehmigung auffordert, ist eine ganz normale Gegebenheit.
Tatsache ist jedoch, dass der Gemeinderat eigentlich noch nicht so weit sein kann (*), um entsprechend notwendige Beschlüsse fassen zu können.
Zur Unterstützung bei der Entscheidungsfindung sowie zur sachlichen Beurteilung steht das vom Gemeinderat in Auftrag gegebene Gutachten zur Wirtschaftlichkeitsberechnung durch das renommierten Büros Sutter aus.
Zum anderen hat sich in der Sache eine Bürgerinitiative (s. Blog Landschaftsschutz Langackern 2) gebildet, die sich durch sachliche sowie fachlich fundierte Argumente für eine Nichtbebauung bzw. Versiegelung eines ökologisch und landschaftlich wertvollen Geländes einsetzt.
Fazit: Ruhe und Gelassenheit, um die Zukunft zu gestalten, ist allemal gegeben.
Jedoch ist der Zeitpunkt erreicht, um endlich ein Gemeindeentwicklungskonzept auf den Weg zu bringen. Die noch immer nicht erfolgte Eröffnungsbilanz nach dem NKHR (Neues kommunales Haushaltsrecht) ist dafür eine gute Grundlage.
aHH H
Horst Schulte
*) Begründung:
Die Gemeinderäte*innen haben sich zu Beginn ihrer Amtszeit öffentlich zu Transparenz, zu umfassender Information gegenüber der Bürgerschaft und auch zu deren Einbeziehung bekannt (BZ vom 17.5.2019)
Dazu ein Zitat:
„Wir wollen es schaffen, dass der Rat bei wichtigen Themen die Bürger*innen nach ihrer Meinung fragt“
- so der Sprecher der Liste HORBEN – H.P.Amann.
26.04.2021
Horben, Heubuck 7, 79289 Horben