Sehr geehrte Frau Donauer, Horben, den 11.02.2022
es sei mir erlaubt, auf Ihr Antwortschreiben vom 06.02.2022, (siehe unten), welches ich sehr zu schätzen weis! eingehen zu dürfen.
Das die von mir genannten großen Themen öffentlich im Rat anhand vorliegender Fakten diskutiert werden, ist ehrlich gesagt ein schwacher Trost und macht wenig Hoffnung, da die Bürgerschaft weiter außen vor bleibt.
In der Gemeinderatssitzung vom 15.12.2020 äußerte sich Herr Dr. Bröcker zum Haushaltsplanentwurf 2021. Durch die beschlossene Einführung der Kurtaxe und durch eine Erhöhung der Einwohnerzahl könne, lt. Aussage des BM, die Einnahmeseite verbessert werden. Daher würde die Planung für das Baugebiet „Langackern 2“ mehrheitlich befürwortet. RAL Frau Ebner sprach von einem zu erwirtschaftendem Defizit, und Zitat: „...Sollte die Liquidität der Gemeinde unter 51.000 € fallen, wird sie zahlungsunfähig. Auch die Eigenständigkeit sei dann bedroht.“ - Angstmacherei auf höchstem Niveau!
Lt. Ihrem anschließendem Statement sei man aber weiterhin für andere konkrete Lösungsvorschläge offen. Sie gaben sogar an, dass man mit der BI nach möglichen Alternativen zum Baugebiet „Langackern 2“ suchen solle. Auch GR Kindle sah mit hoher Wahrscheinlichkeit ein schlechteres Ergebnis für 2020 als geplant. GR Berger schlug vor, dass sich aus der Bürgerschaft eine Gruppe, die sich im Finanziellen sehr gut auskenne, bilden soll, um gute Vorschläge zu erarbeiten.
Aber was ist aus diesen Aussagen aus der Sitzung vom 15.12.2020, die in dem Sitzungsprotokoll nachzulesen sind - heute, Februar 2022 geworden oder geblieben?
Aktuell scheint alles andersrum zu laufen. Die Liquidität der Gemeinde soll bis zum Jahresende 2022 bei 762.000 € liegen. Das ordentliche Ergebnis weist ein Plus von 42.500 € aus anstatt eines prognostizierten hohen Minusbetrages. Der Wirkungsgrad des Gewerbebetriebs Luisenhöhe, der vermutlich im 4. Quartal 2022 in Betrieb gehen wird, findet weiterhin in der mittelfristigen Haushaltsplanung keine Berücksichtigung!
Heute stellt sich heraus, dass die Prognosen überzogen waren, und auf düsteren Zukunftsperspektiven Kommunalpolitik betrieben wurde. Wäre man dem Vorschlag von GR Berger nachgekommen, wären die Zukunftsprognosen aller Wahrscheinlichkeit realer ausgefallen.
Angst lähmt die Kreativität!
Unter Top 4, gleiche Sitzung, 15.12.20 begründet der BM eine Bebauung „Langackern 2“ mit der Notwendigkeit finanzieller Gründe, und mit einer nicht zu vernachlässigender Zahl an Horbener Bürgerinnen und Bürger, die ein Interesse an einem Bauplatz signalisiert hätten (lt. Angaben der Verwaltung lag das Interesse bei 7 Horbener Haushalten)
In der Planung für 2022 stehen aktuell 23 Wohneinheiten, davon 17 von Horbener Bürgern. Damit dürfte der Bedarf mehr als reichlich gedeckt werden.Also entfällt dieser Ansatz ebenfalls als Rechtfertigungsgrund für „Langackern 2“.
Das zur Sicherung der Finanzalge akuter Handlungsbedarf bestehen soll, kann ich beim besten Willen nicht erkennen. Bedarfsnachweis und Plausibilitätsprüfung bleiben für das Gremium offensichtlich weiterhin Fremdworte.
Gemäß den Raumordnungsgesetzen, die keine Abwägung zulassen, gehört Horben zu den Eigenentwickler Gemeinden, die nur aus dem inneren Bedarf wachsen sollten. Die aggressive Wohnraumpolitik des Horbener Gremiums verfolgt genau das Gegenteil. Anstatt den bestehenden Leerstand im Dorf ( siehe Amtsblatt Januar 2022) anzugehen, sieht man nur die Option der „grünen Wiese“, die sich zudem im Landschaftsschutz befindet.
Zur anstehenden Sanierung der sozialen Infrastrukturen Schule und Kindergarten ist anzunehmen, dass das bereits tätige Architektenbüro 3 Lösungsansätze anbieten wird: eine hochpreisige Premiumlösung, eine Standardlösung und eine abgespeckte Standardlösung, die sich auf das Notwendigste beschränken wird. Nach meiner Einschätzung könnte die Lösung ein Kindergartenanbau sein, damit die „Bärengruppe“ aus dem Schulgebäude ausgesiedelt werden kann, und eine Sanierung der Schule im Gebäudebestand stattfindet. Die letzte Schulhaussanierung wurde in 2008 mit einem Volumen von ca. 400.000 € abgechlossen. Selbst wenn die geplante Sanierung ein Volumen von 2.000.000 € hätte, könnte die Gemeinde den Eigenanteil unter Berücksichtigung einer bis zu 70 % igen Förderung von Bund/Land aus der vorhanden Liquidität stemmen
Bevor die Zahlen zur Schulhaus/Kindergartensanierung vorliegen, kann und darf es keine Entscheidung zum Baugebiet „Langackern 2“ geben.
Leider hat das Gremium keinerlei Vorschläge dazu gemacht, wie die Gemeinde mit den langfristig zu erwartenden Folgekosten der soz. Infrastruktur unter Berücksichtigung des demographischen Wandels finanziell gedenkt zurecht zu kommen. Der Folgeschluss zu den Folgekosten wäre eine kontinuierliche Weiterbebauung des Ortes! Die Flächen 96 und H02 werden aller Wahrscheinlichkeit auf kurz oder lang ebenfalls bebaut. Ob die Bevölkerung dazu bereit ist, bezweifele ich.
Darum darf ich Sie als Gemeinderätin bei einem Votum für das Baugebiet Langackern 2 bitten, die Gründe für das Baugebiet nachvollziehbar fairerweise vor einem Ratsbeschluss öffentlich darzulegen. Ferner bitte ich Sie, den von GR Berger gemachten Vorschlag zu unterstützen, dass sich aus der Bürgerschaft eine Gruppe mit kompetentem Fachwissen in Sachen Haushaltsrecht bilden kann, die das Gremium begleiten könnte. So drastische Abweichungen wie vorliegend könnten damit zukünftig mit hoher Wahrscheinlichkeit vermieden werden.
Um den übrigen Ratsmitgliedern den Inhalt dieses Schreibens zugängig zu machen, würde ich mich freuen, wenn Sie damit einverstanden sind, dass ich den Inhalt im Forum der BI veröffentliche. Sollten Sie keinen Einwand aussprechen, so darf ich es als Zustimmung werten.
Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Hagenmeier
Am 06.02.2022 um 19:53 schrieb Katrin Donauer:
Guten Abend Frau Hagenmeier,
Ihre Punkte hatten Sie ja bereits in der Sitzung vorgetragen. Danke. Die von Ihnen in Ihrer Mail genannten großen Themen werden mit Sicherheit - vor einer Entscheidung - öffentlich im Rat anhand der dann vorliegenden Fakten diskutiert werden. Zu Ihren Anmerkungen, den Arbeitskreis betreffend - dem ich neben dem Bürgermeister und 4 weiteren Räten angehöre - möchte ich hier noch kurz folgendes anmerken: Der Arbeitskreis trifft keinerlei Entscheidungen, sondern nimmt Anliegen der Betreuungsarbeit in Horben auf und arbeitet dem Gemeinderat zu. Er greift Anliegen auf, sammelt Informationen dazu und stellt sie dem gesamten Gemeinderat zur Verfügung. Nur der Gemeinderat kann dann Entscheidungen treffen, sollten diese erforderlich sein. Die Ratsmitglieder im Arbeitskreis überlegen je nach Thema, wer hierzu eingeladen werden sollte. Dies sind je nach Thema z.B. ElternvertreterInnen, Betreuungs- und Lehrkräfte, ErzieherInnen und auch externe Fachleute. Eine von Ihnen befürchtete „Interessensüberlagerung“ besteht daher sicherlich nicht. Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Abend, Katrin Donauer