... das Kind bekommt einen neuen Namen!
Lt. Amtsblat, Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 09.11.21 bringt der Horbener Rat Konzepte zur städtebaulichen Entwicklung der Gemeinde Horben in internen Sitzungen auf den Weg. Genau so eine Sitzung soll auch am heutigen Tag stattfinden.
Städtebauliche Entwicklungen werden durch die §§ 165 BauGB definiert. Ich unterstelle den Horbener Räten, dass auch nur einer sich diese Paragraphen zu Gemüte geführt hat. Die längst überwunden geglaubte Hinterzimmerpolitik ist scheinbar in Horben im vollen Gange. Warum sonst bedarf es interner Sitzungen des Gremiums unter Ausschluss der Öffentlichkeit?
Die Geschicke und das Wohl unseres Dorfes sollte sich auf einem demokratischen Austausch mit der von der Bürgerschaft legitimierten Verwaltung und Gemeinderat orientieren. Diesen Weg setzt man in Horben definitiv nicht um. Die Haushaltszahlen sind besser ausgefallen als von der Verwaltung bewußt negativ dargestellt. In der Planung fehlen die Auswirkungen der zuerwartenden Zuwächse durch den Gewerbebetrieb "Luisenhöhe". Gemeindeeigene Grundstücke, die im sensiblen Landschaftsschutz liegen sollen generiert werden, um eine Schulsanierung, deren Kosten noch nicht ermittelt wurden, zu finanzieren. Aussagen über schlecht genutzte Raumkonzepte und unsinnig belegtem Raum mit Altmobiliar im Bereich Schule bedürfen wieder einer honorarlastigen Beratung. Aus Sutter 3 und Prof. Herre hat man scheinbar wenig gelernt! Feststellen muss man, dass auf sehr hohem Niveau gejammert wird, oder sind Sanierungskosten für die Schule von ca. 400.000 € aus den Jahren 2007/2008 vollständig aufgebraucht? Weniger als derzeit 60 Schüler, verteilt auf 4 Klassen mit 4 Lehrern in Vollzeit und 2 Lehren in Teilzeit soll sich im unzumutbaren Provisorium befinden?
Wünschenswert für jeden Horbener Bürger dürfte der Erhalt unserer Landschaft im Vordergrund stehen, im Besonderen unter dem Aspekt von Generationengerechtigkeit, verantwortungsvollem Umgang mit den sensiblen Ressourcen und Klimaschutz. Die Entwicklungen, die die Verwaltung hier anstupst gehen in eine andere Richtung: Vernichtung von Landschaftsschutzgebieten mit Biotopen und FFH Wiesen, Entwicklung zur Vorstadtschlafgemeinde und nicht absehbare Belastung der Natur durch das derzeit entstehende 200 Betten Hotel Luisenhöhe. Da darf man sich fragen, warum es überhaupt eines Flächennutzungsplans und eines Regionalplans bedarf, wenn rechtsstaatliche Instrumente derart ignoriert werden.