Kommunale Einnahmequelle oder finanzielles Desaster?Wie zahlreiche andere ländliche Gemeinden bundesweit, ist auch die Gemeinde Horben der Ansicht, durch einen Wettbewerb um Einwohner der demografischen Entwicklung begegnen zu können. Mit der Ausweisung immer neuer Siedlungsflächen sollen insbesondere junge Familien aus Freiburg angelockt werden, um damit dem drohenden Bevölkerungsrückgang entgegenzuwirken.Zugleich glauben der Bürgermeister und die Mehrheit der Kommunalpolitiker durch den Verkauf von möglichst zahlreichen neu erschlossenen Einfamilienhausgrundstücken einen „Profit“ für den kommunalen Haushalt erzielen zu können. Überspitzt formuliert hofft die Gemeinde Horben durch den „Ausverkauf“ der Natur das kommunale Haushaltsdefizit zu verringern.
Ungeprüfte Annahmen als EntscheidungsgrundlageAuch bei der Entscheidung für das Baugebiet „Langackern 2 wurde die Annahme, die Erschließung neuer Siedlungsflächen seien für die Bevölkerungsentwicklung und für den Haushalt der Gemeinde positiv zu bewerten, von den Kommunalpolitikern ungeprüft übernommen.Das ist fatal, da zahlreiche Studien zeigen, dass die Ausweisung immer neuer Baugebiete weder den sich abzeichnenden Bevölkerungsrückgang aufhält[, noch defizitäre Strukturprobleme nachhaltig und langfristig lösen können.Die zustimmende Haltung zum Bauplanverfahren „Langackern 2“ durch die Mehrheit des Gemeinderates erfolgte, ohne dass die Verwaltung auch nur in Ansätzen Hinweise auf die erwartete demografische Entwicklung gegeben, noch eine Kalkulation der Folgekosten und die damit verbundenen finanziellen Auswirkungen für den Gemeindehaushalt offengelegt hat. Wohnungsbedarfsprognose (OVG NRW 04.12.2006) wie auch Plausibilitätsprüfung (OVG NRW 10 D 4 / 11 NE S. 21) scheinem im Vokabular des Horbener Gremiums nicht zu existieren!
Vertrauensvolles „Abnicken“ Für den interessierten Bürger wird es sicherlich keine Überraschung sein, wenn zukünftig weitere „alternativlose“ Ausgaben im Zusammenhang mit dem Baugebiet „Langackern 2“ präsentiert werden, die dann ebenfalls ganz selbstverständlich von der Mehrzahl der Gemeinderatsmitglieder verständnisvoll „abgenickt“ werden ( siehe hierzu die aktuellen Bemühungen der Verwaltung zu Kindergarten und Schule).Statt Entscheidungen auf ihre Sinnhaftigkeit zu hinterfragen und ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen, sehen zahlreiche Mitglieder des Horbener Gemeinderates ihre Aufgabe offenbar häufig darin, der Verwaltung schlicht und ergreifend zu vertrauen. Der Umgang mit dem Baugebiet „Langackern 2“ verdeutlicht dies in eklatanter Weise.
Gemeindehaushalt entlasten und Lebensqualität der Bürger verbessernZu dem sich offenbar stetig vergrößernden finanziellen Desaster ergeben sich durch die Realisierung des Baugebietes „Langackern 2“ erhebliche negative Auswirkungen im Hinblick auf die Natur und die Umwelt sowie die damit einhergehende Beeinträchtigung der Lebensqualität der Horbener Bevölkerung.Es bleibt zu hoffen, dass die Verwaltung und die Kommunalpolitiker der Gemeinde Horben aus den Fehlern der Vergangenheit endlich die Konsequenzen ziehen und sich von dem bisher betriebenen ruinösen Wettbewerb um Einwohner durch die Ausweisung immer neuer Baugebiete auf der „grünen Wiese“ zuverabschieden. .Vor dem Hintergrund einer stagnierenden bzw. künftig schrumpfenden Bevölkerung bedeutet die Ausweisung jeder weiteren Siedlungsfläche am Ortsrand ein Aufblähen der Folgekosten und damit sowohl eine jahrzehntelange Belastung für den kommunalen Haushalt als auch eine stetig steigende Erhöhung der von den Bürgern zu tragenden Steuern, Gebühren und Abgaben.Notwendig ist ein Paradigmenwechsel von einer wachstumsorientierten Planung hin zu einer bestandserhaltenden und auf die Innenentwicklung fokussierten Planung nach der Devise „Qualität vor Quantität“.
„Der Einfall ersetzt nicht die Arbeit“ – Max Weber –
Diesem Leitsatz folgend, ist festzustellen,
dass der Diskussions-Beitrag den Nagel auf den Kopf getroffen hat.
Eine „Kommunale Einnahmequelle“ zu gestalten, führt nur dann zum Erfolg, wenn bei der Umsetzung eine seriöse (d.h. ernsthafte, anständige, glaubwürdige sowie gesetzlich zulässige) Vorgehensweise befolgt wird.
Bei einer Gemeinde, die schuldenfrei ist und zugleich nicht unerhebliche Rücklagen gebildet hat, von einem „finanziellem Desaster“ zu sprechen, ist mehr als dreist.
Zudem, solange die Eröffnungsbilanz nach dem NKHR (Neues Kommunales Haushaltsrecht) nicht vorliegt, erübrigt sich im Grunde jedwede Beurteilung der Finanzkraft der Gemeinde.
Allein diese aufgeführten Aspekte zeigen auf, dass die sachlichen und dem Gemeinwohl dienenden Voraussetzungen seitens des Bürgermeisters bzw. Bürgerbeauftragten oder Manager der Gemeinde wissentlich, wenn nicht gar vorsätzlich, nicht wirklich Rechnung getragen wurde.
Ein weiterer Beleg für diese Feststellung, dass weder die zwingend erforderliche – wie treffend dargestellt - Wohnungsbedarfsprognose noch eine Plausibilitäts-prüfung dem GR als Entscheidungsgrundlage zum geplanten Baugebiet „Langackern 2“ vorgestellt wurden. -
Vertrauen in die Arbeit einer Verwaltung ist gut. Dies gilt ebenso für eine sachlich geführte Kontrolle durch den dafür gewählten GR.
Beides sind wesentliche Grundlagen dafür, dem Gemeinwohl zu dienen sowie das allen für die Gemeinde Tätigen seitens des Souveräns - der Bürgerschaft - zuteil gewordene Vertrauen in ihre Arbeit zu bestätigen.
Danke also, verehrte Frau Hagenmeier, für den ausführlichen, informativen Beitrag
„Der Einfall ersetzt nicht die Arbeit“ – Max Weber –
Diesem Leitsatz folgend, ist festzustellen,
dass der Diskussions-Beitrag den Nagel auf den Kopf getroffen hat.
Eine „Kommunale Einnahmequelle“ zu gestalten, führt nur dann zum Erfolg, wenn bei der Umsetzung eine seriöse (d.h. ernsthafte, anständige, glaubwürdige sowie gesetzlich zulässige) Vorgehensweise befolgt wird.
Bei einer Gemeinde, die schuldenfrei ist und zugleich nicht unerhebliche Rücklagen gebildet hat, von einem „finanziellem Desaster“ zu sprechen, ist mehr als dreist.
Zudem, solange die Eröffnungsbilanz nach dem NKHR (Neues Kommunales Haushaltsrecht) nicht vorliegt, erübrigt sich im Grunde jedwede Beurteilung der Finanzkraft der Gemeinde.
Allein diese aufgeführten Aspekte zeigen auf, dass die sachlichen und dem Gemeinwohl dienenden Voraussetzungen seitens des Bürgermeisters bzw. Bürgerbeauftragten oder Manager der Gemeinde wissentlich, wenn nicht gar vorsätzlich, nicht wirklich Rechnung getragen wurde.
Ein weiterer Beleg für diese Feststellung, dass weder die zwingend erforderliche – wie treffend dargestellt - Wohnungsbedarfsprognose noch eine Plausibilitäts-prüfung dem GR als Entscheidungsgrundlage zum geplanten Baugebiet „Langackern 2“ vorgestellt wurden. -
Vertrauen in die Arbeit einer Verwaltung ist gut. Dies gilt ebenso für eine sachlich geführte Kontrolle durch den dafür gewählten GR.
Beides sind wesentliche Grundlagen dafür, dem Gemeinwohl zu dienen sowie das allen für die Gemeinde Tätigen seitens des Souveräns - der Bürgerschaft - zuteil gewordene Vertrauen in ihre Arbeit zu bestätigen.
Danke also, verehrte Frau Hagenmeier, für den ausführlichen, informativen Beitrag
Horst Schulte