Das gemeindliche Vermögen der Horbener Bürger soll mit dem Verkauf von Fl.-St.: 97 = ca. 3.000 qm in balde bei einem realistischen Preisansatz von 500 € pro qm um summa summarum 1,5 Mio. Euro verringert werden. Zwar sprudeln die Steuereinnahmen in bisher ungeahnter Höhe, doch steigen die Ausgaben noch rasanter. Die strukturellen Probleme der Gemeinde werden seitens der Verwaltung damit weiterhin nicht gelöst. Diese Entscheidungen werden der Gemeinde zwangsläufig negative Ergebnisse bescheren. Die Selbständigkeit der Gemeinde wird durch die defizitäre Entwicklung der Finanzlage infolge von Folgekosten und ausbleibendem Strukturwandel immer fragiler.
Das Horbener Gremium setzt in dieser prekären Situation auf alte Rezepte der Vergangenheit: Weitere Baugebiete ausweisen und die Baugrundstücke mit „Gewinn“ verkaufen. Dabei begründet sich die Verwaltung mit dem anhaltend hohen Bevölkerungswachstum im Süd-Westen, obwohl Horben als Eigenentwickler Gemeinde lt. Rechtslage der Raumordnungsgesetze nur aus dem inneren Bedarf wachsen sollte. Allein in 2022 stehen in Horben 22 Wohneinheiten zur Umsetzung bereit, auf Horbener Bürger entfallen dabei 16 Einheiten. (teils genehmigte und laufende Verfahren, sowie Bauvoranfragen im Innenbereich)
Weder die langfristigen ökonomischen, noch die ökologischen Folgen dieser „Kurzfristpolitik“ werden in die derzeitigen Entscheidungen mit einzubezogen. Jedes zusätzliche Baugebiet belastet über Jahrzehnte den kommunalen Haushalt mit stetig steigenden Infrastrukturfolgekosten, die letztlich von allen Horbener Bürger getragen werden müssen. Schon jetzt hat Horben im Umland die höchsten Hebesätze bei der Grundsteuer sowie bei der Wasserversorgung.
Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung, sprich einer zukünftig weiter schrumpfenden Bevölkerung, zeichnet sich hier eine finanzielle Schieflage ab. Aus ökologischer Sicht stellt die mit jedem weiteren Baugebiet einhergehende Naturzerstörung darüber hinaus geradezu einen Frevel dar.
Die Geburtenrate in Horben liegt im Schnitt der letzten Jahre bei ca. 11 Geburten auf 1.000 Einwohner. Um mit diesem Ansatz eine jährliche Schülerzahl von ca. 20 Kindern generieren zu können, müsste die Bevölkerung in Horben auf rundumadum 2.000 Einwohner ansteigen. Die beabsichtigte Investition/Umbau in eine Schulsanierung will daher sehr genau überlegt sein, da diese eine kontinuierliche Bauentwicklung voraussetzen würde. Dabei steht eine zweckgebundene Sanierung innerhalb des Bestands außer Zweifel, die sich vermutlich ohne Langackern 2 finanzieren liese! Vorrausgesetzt: man nutzt die bestehenden Räumlichkeiten optimaler.
Fazit: Neben der beabsichtigten Bebauung von 97 wird mit Brief und Siegel mittelfristig auch die Bebauung von 96 und H02 stattfinden!
Es widerspricht dem Grundsatz der Generationengerechtigkeit, den zukünftigen Generationen die Kosten unseres heutigen Konsums aufzubürden und ihnen durch unser naturzerstörerisches Verhalten die lebensnotwendigen ökologischen Grundlagen zu entziehen. Wir müssen im Interesse unserer Kinder und Kindeskinder sowohl mit unseren Finanzen als auch mit unserem Boden haushälterisch umgehen.
Eine zukunftsfähige Ortsentwicklung im ökologischen, wie im ökonomischen Sinne erfordert vor allem den raschen Abschied von der aberwitzigen Hoffnung, durch den Ausverkauf der Natur den kommunalen Haushalt sanieren zu können. Ein Umdenken ist dringend geboten. Bevor Entscheidungen mit erheblichen Langzeitfolgen auf den Weg gebracht werden, sollte die Kommunalpolitik den ersten sinnvollen und richtigen Schritt endlich tun:
Das versprochene Dorfentwicklungskonzept mit der Bürgerschaft auf den Weg bringen!
- bevor weitere Entscheidungen zu Langackern 2 getroffen werden.
(Die Zahlenangaben zur Bevölkerungsentwicklung sind anhand des Statistischen Landesamtes BW ermittelt und belegbar.)