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Gemeinderat findet mit sich selbst einen Kompromiss

Liebe Horbener BürgerInnen,


der Gemeinderat hat in der Sitzung am 9.11.21 die Wiederaufnahme der Planungen zum Baugebiet Langackern 2 beschlossen [1].


Am 1.10.21 hatte der Gemeinderat intern das weitere Vorgehen in der Bebauungsfrage diskutiert, um einen „mehrheitlichen Kompromiss“ innerhalb des Rats zu finden. Weder die Öffentlichkeit noch unsere Bürgerinitiative waren in diese Gespräche einbezogen.


Die jetzt im Gemeinderat beschlossene kurz- und mittelfristige Bebauungspolitik sieht neben Langackern 2 folgendes vor: 3 Grundstücke in Privatbesitz (Dorf und Heubuck), die planungsrechtlich bisher nicht bebaubar waren (z.T. im Landschaftsschutzgebiet) werden der Bebauung zugeführt (Flächenumfang ca.1630 m²).


Im Bereich Langackern 2soll auf Flurstück 97 (Abb. 1), also unterhalb der schon bestehenden bzw. bereits genehmigten Häuser an der Langackernstraße, Bebauung ermöglicht werden. Zudem soll auch ein 3-5 m breiter Streifen des Flurstücks 96 mit in das neue Baugebiet einbezogen werden. Eine Begründung für die Bebauung der blau umrandeten Fläche in Flurstück 97 und 96 von ca. 3000 m²wurde in der Sitzung nicht angeführt. Vom Bürgermeister wurde in dessen Einführung lediglich allgemein der „Bevölkerungsdruck im Südwesten“ genannt.


In Horben soll allein mit diesen Beschlüssen eine Fläche von insgesamt ca. 4600 m2 der Bebauung neu zugeführt werden


Abb. 1 Planungen im Bereich Langackern 2


In der Beratungsvorlage ist aber zumindest folgendes Ziel formuliert:

„Diese bauliche Entwicklung soll dann für die kurz- und mittelfristige Zukunft vorbehaltlich rechtlich zulässiger Innenverdichtungen durch Private abschließend sein.“

Unsere Kritik an diesem Kompromiss innerhalb des Gemeinderates:

  • Die Debatte wurde hauptsächlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt, sodass der Öffentlichkeit die Beweggründe und Absichten der einzelnen Ratsmitglieder verborgen geblieben sind.

  • Bei der öffentlichen Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt haben nur knapp die Hälfte der gewählten Ratsmitglieder abgestimmt.

  • Die im bisherigen Prozess zu Langackern 2 oft versprochene Bürgerbeteiligung wurde nie verwirklicht.

  • Eine stichhaltige Begründung für die Notwendigkeit eines Baugebietes, welcher Größe auch immer, fehlt weiterhin.


Laut Beratungsvorlage zur Sitzung geht es darum, sich

„auf eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung zu einigen, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung gewährleistet“.

Dass bei einer Bauplanung in absoluter Premiumlage der Begriff „sozial“ gleich zwei Mal genannt wird ist bemerkenswert. Sozialer Wohnungsbau durch die Gemeinde ist an dieser Stelle nicht sinnvoll. Es geht um hochpreisiges Bauland. Dieses kann entweder auf Kosten der Allgemeinheit unter dem Wert an wenige Privilegierte abgegeben werden oder zugunsten der Allgemeinheit zum Höchstpreis, den weder sozial Benachteiligte noch Horbener NormalbürgerInnen zahlen können.

Der sogenannte „Kompromiss“ soll dem Widerstand den Wind aus den Segeln nehmen. Er ermöglicht aber gleichzeitig den Einstieg in eine Vollbebauung der Wiesen auf Flurstück 96 und 97.


Solange die Änderung des Flächennutzungsplans für Flurstück 96 eine Bebauung nicht komplett ausschließt (Abb. 2), ist hier kein Kompromiss, sondern lediglich der erste Bauabschnitt erkennbar. Wenn Flurstück 96 im geänderten Flächennutzungsplan weiterhin als künftige Wohnbaufläche ausgewiesen wird, werden sich im Gemeinderat in den nächsten Jahren sicher kostspielige Projekte finden, zu deren Umsetzung ein weiterer Flächenverkauf und die Bebauung von Flurstück 96 "leider unausweichlich" ist.



Abb. 2 Flächennutzungsplan Langackern 2


Ein Kompromiss zwischen Landschaftsschutz und baulicher Entwicklung würde erst erkennbar wenn:

  • Bei der Änderung des Flächennutzungsplans NUR Flurstück 97 zur Wohnbaufläche umgewidmet wird

  • Gleichzeitig der zur Wohnbebauung (W) vorgesehene Streifen unterhalb des Reizenwegs aus der Bebauungsplanung genommen wird. Erst so wird gewährleistet, dass das verbleibende Flurstück 96 von einer Bebauung ausgenommen bleibt.

  • Die Öffentlichkeit mit einbezogen wird und eine Bebauung erst als Ergebnis eines Dorfentwicklungskonzepts festgelegt wird.

  • Der Flächenverkauf und die Bebauung auf Flurstück 97 - wenn überhaupt - dann nur in kleinen Schritten unternommen werden. So wird gewährleistet, dass nicht nur kurz-, sondern auch mittel- und langfristig Einnahmen für nicht anders zu finanzierende Projekte generiert werden und auch in Zukunft Wohnraum geschaffen werden kann, wenn dringend benötigt.

Die Auffassung einiger Gemeinderäte es sei ein guter Kompromiss erreicht worden, der die Wünsche der Bevölkerung einbeziehe, teilen wir nicht. Das einmalige Landschaftsbild ist ein bedeutendes Kapital Horbens das für die zukünftigen Generationen erhalten bleiben muss. Der sogenannte Kompromiss sichert den Erhalt der Landschaft unserer Auffassung nach nicht, sondern öffnet dem weiteren Flächenfraß Tür und Tor. Wir stellen vielmehr folgendes fest:


Selbst bei der Verkleinerung von Langackern 2 auf das Flurstück 97 ist in Horben zurzeit für Wohnbebauung eine Gesamtfläche von rund 9.000 m² im Genehmigungs-/ Planungsverfahren bzw. wird gerade gebaut [2]. Das entspricht nahezu der Größe des 2009 genehmigten Baugebiets Heubuck!


Ihre Bürgerinitiative Landschaftsschutz Langackern 2


Referenzen

[1] siehe dazu auch „Langackern II soll nun kleiner werden“, Artikel in der Badischen Zeitung vom 11.11.2021, https://www.badische-zeitung.de/baugebiet-langackern-ii-in-horben-soll-nun-kleiner-werden

[2] Beschluss vom 9.11.2021, neue Planung zum Baugebiet Langackern, Flurstück 97 + „Streifen“: ca. 3000 qm / ●Beschluss vom 9.11.2021, 3 Grundstücke in Privatbesitz: ca. 1630 qm / ●Beschluss zur Bauvoranfrage vom 14.09.2021, Luisenhöhestr. 12-18: ca.1800 qm / ●Satzungsbeschluss 14.09.2021, Ermöglichung von Wohnbebauung an der Luisenhöhestraße: ca. 400 qm / ●Bauanträge Leimiweg vom 19.01.2021, Wohnbebauung: ca. 1300 qm / ●Beschluss vom 27.04.2021,Verkauf Teilstück von Fl.St.96 zur Wohnbebauung, überplante Gesamtfläche: ca. 900 qm.

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