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Unser Anschreiben an alle Gemeinderäte, an den Bürgermeister und die Gemeinde vom 01.12.2021

Sehr geehrte Damen und Herren, in Ihrem internen Treffen haben Sie zur künftigen Bebauung Horbens einen "mehrheitlichen Kompromiss" gefunden. Wie die Diskussion dazu verlaufen ist, blieb der Öffentlichkeit leider verborgen. Leider fehlt auch eine nachvollziehbare Begründung für die Wiederaufnahme der Planungen zu einem Baugebiet Langackern 2. Das, was Sie in der letzten Gemeinderatssitzung beschlossen haben, ist der Einstieg in eine Bebauung von Flurstück 97 und eines kleinen Teils von Flurstück 96. Ihr sogenannter "Kompromiss", den Sie innerhalb des Gemeinderates getroffen haben, umfasst eine Fläche von rund 3000 qm. Der Beschluss schließt eine weitere Bebauung nicht aus und wird von uns somit als Einstieg in eine schrittweise Vollbebauung des ganzen Hangs und auch der restlichen bisher dafür vorgesehenen Fläche 96 betrachtet. Um einen echten Kompromiss mit den BürgernInnen zu finden, durch den tatsächlich nur eine moderate Bebauung durchgeführt wird, müssen Sie sicherstellen, dass - die Bebauung wirklich und langfristig nur auf Flurstück 97 beschränkt bleibt - Parzellen auf dieser über 2500 qm großen Fläche - wenn überhaupt - nur langsam und schrittweise einer möglichen Bebauung zugeführt werden. Nur so werden nicht nur kurzfristige Erlöse generiert, sondern es bleibt auch mittel- und langfristig Handlungsspielraum in Sachen Wohnraumschaffung und/oder Mittelbeschaffung erhalten. Stellen Sie sicher, dass nur dann eine Parzelle zur Bebauung veräußert wird, wenn das tatsächlich einmal dringend erforderlich ist. - das bisher als zukünftige Wohnfläche vorgesehene Areal von ca. 2000 qm unterhalb des Reizenwegs (also der Bereich südlich des künftigen "Heinzelmann-Hauses") aus dem zu ändernden Flächennutzungsplan entnommen wird, ebenso wie das restliche Flurstück 96, um eine weitere Verschneidung der Landschaft zu unterbinden. Es ist Zeit, diese Planungssünde des bestehenden Flächennutzungsplans zu beheben. Nur so wird sichergestellt, dass Ihr Beschluss eine wirkliche Abkehr von der Planung zur Vollbebauung der Wiese oberhalb des Lochhäusle darstellt und kein taktisches Manöver, um den Widerstand der BürgerInnen zu brechen. Zudem darf ein Kompromiss nicht nur intern, sondern er muss auch mit der Öffentlichkeit gefunden werden. Die regelmäßig angekündigte Bürgerbeteiligung in der Bebauungsfrage wurde bislang nicht verwirklicht. Daher sollte über Umfang der Verkaufsflächen und Bebauung erst als Ergebnis eines Dorfentwicklungskonzepts unter Beteiligung der Bevölkerung Horbens entschieden werden. Zu bedenken geben wir auch, dass der Flächenfraß in Horben den Zielen der Bundesregierung widerspricht (wie z.B. das 30-Hektar Ziel) und mit den Grundsätzen des Raumordungsgesetzes nicht in Einklang zu bringen ist. Der Verzicht auf Flächenfraß zugunsten des Erhalts unserer landschaftlich bedeutsamen und schützenswerten Wiesen insbesondere mit Blick auf den Klimawandel wird zur Aufwertung unser Gemeinde beitragen, nicht zu deren Niedergang. Erst wenn sich diese Erkenntnis auch im Gemeinderat mehrheitlich durchsetzt, ist Horben endlich auf dem richtigen Weg, Ökologie und Ökonomie in ein gesundes Verhältnis zu setzen. Derzeit leidet die Ökologie leider unter vermeintlichen ökonomischen Sachzwängen. Vor allem in Ihrem Gremium ist noch immer eine Mehrheit bereit, Landschafts- Umwelt- und Klimaschutz solchen vorgeblichen Sachzwängen unterzuordnen. Eine Vielzahl der Bewohner Horbens sieht das schon heute anders. Im Anhang finden Sie unser Schreiben, das wir der Einwohnerschaft in den nächsten Tagen zukommen lassen werden [siehe hierzu vorherigen Blogeintrag: https://langackern2.wixsite.com/horben/post/gemeinderat-findet-mit-sich-selbst-einen-kompromiss].

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerinitiative Landschaftsschutz Langackern 2

i.A. Andreas Schmauder

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