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Teil 2: Diskussionsrunde der GR Sitzung zur fiskalischen Wirkungsanalyse 13.04.2021 - Aus der Sicht


Frage- und Diskussionsrunde zur Präsentation „Fiskalische Wirkungsanalyse des Baugebietes Langackern 2“ der Referentin Frau Prof. Andrea Herre.


Zuerst bekamen die GemeinderätInnen und dann die Öffentlichkeit die Möglichkeit, Fragen zur Präsentation zu stellen, oder ihre Meinung zu dem Thema zu äußern. Wir haben die Fragen thematisch sortiert und uns erlaubt an der ein oder anderen Stelle unsere persönliche Wahrnehmung der Stimmung der Diskussionsrunde in den Text mit einfließen zu lassen. Auch kommentieren wir manche Abschnitte kurz, um den Lesern Sachverhalte verständlich zu machen aber auch um unsere persönliche Meinung zu äußern (dargestellt in kursiv).


Folgekosten des geplanten Baugebietes L2

Als erste wurde die Frage gestellt, wo sich die Folgekosten des geplanten Baugebiets in der Präsentation wiederfänden. Für eine um fast 10% wachsende Bevölkerung brauche man Erweiterungen in Bereichen wie Bauhof, Feuerwehr und vor allem der Verwaltung, die schon heute am Anschlag arbeite. Die Referentin bestritt, dass solche Folgekosten überhaupt auftreten, wurde aber von weiteren Gemeinderäten dahingehend korrigiert, dass sie die Horbener Verhältnisse nicht kenne und daher gar nicht beurteilen könne, welche konkreten Konsequenzen eine Erhöhung der Einwohnerzahl hätte. Als Beispiel wurde die Grundschule genannt, die bereits heute am Limit ihrer Kapazitäten sei. Von Gemeinderatsseite wurde geschlussfolgert, dass die Berechnung der Folgekosten von der Gemeinde durchgeführt werden muss, um die Wirtschaftlichkeit des Baugebietes überhaupt realistisch beurteilen zu können.


In diesem Zusammenhang wurde auch die Frage gestellt, ob die Referentin berechnet habe, welche Bevölkerungszahl mit den bestehenden Einrichtungen verkraftbar sei und ab welcher Bevölkerungszahl maßgeblich in eine Erweiterung bestehender Strukturen investiert werden müsse. Zudem wurde angemerkt, dass mögliche Investitionen in neue Gebäude künftig auch erhöhte Abschreibungen mit sich brächten, die dann ebenfalls wieder von der Gemeinde erwirtschaftet werden müssten. Der Gemeinderat bemängelte, dass der Komplex der tatsächlichen Folgekosten komplett in den Berechnungen fehle, erschwert auch dadurch, dass die Referentin kein Aussagen zu den Grenzen Ihrer Berechnungen im Rahmen des Vortrags machte. Der Bürgermeister bestritt, dass der Zuzug von 100 Menschen in der Verwaltungstätigkeit irgendwelche Mehrarbeit verursache und begründete dies zum Beispiel damit, dass für das Ausstellen eines neuen Reisepasses nur wenige Minuten aufgewendet werden müssten.


Eine weitere Anfrage aus der Bürgerschaft betraf die als zu nieder eingeschätzten Erschließungskosten, weil die Hanglage einen deutlichen Mehraufwand bedeute. Wenn der Großteil der Erschließungskosten auf die Grundstückserwerber übertragen werden können, bedeute dies höhere Grundstückspreise. Ein Teil der Kosten verliebe zudem noch immer bei der Gemeinde. Frau Prof. Herre gab an, die Zahlen zu den Erschließungskosten so übermittelt bekommen zu haben. Die Quellen sind laut Bürgermeister Dr .Bröcker die Firmen FSP Stadtplanung und Badenova Konzept.

Die Kosten von 100.000 € als Berechnung für eine einzige neue Kindergartengruppe mit 3 professionellen Betreuungskräften wurden von einer Horbener Fragestellerin hinterfragt. Schon die Annahme, dass für 40 weitere Kinder eine einzige weitere Kindergartengruppe ausreiche, sei falsch. Die Höhe der KiTa-Bezuschussung orientiert sich an der Zahl der Kinder und ist nur dann fast 95.000 Euro höher, wenn dafür 40 weitere Kinder betreut werden.

Durch die Notwendigkeit einer weiteren Kindergartengruppe als der berechneten, seien die Betreuungskosten für 40 Kinder aber deutlich höher als der Zuschuss. Allerdings muss hinterfragt werden, ob ein Baugebiet tatsächlich so viele Kinder in ähnlichem Alter mit sich brächte. Doch selbst, wenn dem so wäre, käme die Gemeinde in keinem Fall auf einen ausgeglichenen Kostenrahmen, womit die Kosten zusätzlicher baulicher Erfordernisse in dem Zusammenhang noch gar nicht die angesprochen sind. Es stellte sich heraus, dass die Zahlen der Frau Prof. Herre zwar gewisse Erfahrungswerte widerspiegeln (die Referentin bezog sich auf Modellrechnungen des statistischen Landesamts), nicht aber auf die Realität in Horben zutreffen.


Auf die Frage, ob sich erhebliche Mehreinnahmen aus einem Flächenverkauf negativ auf die Höhe der Schlüsselzuweisungen für eine Gemeinde auswirken, wurde das verneint. Außerordentliche Erträge fließen laut Prof. Herre nicht in die Berechnung der Steuerkraft mit ein. Es bleiben uns aber Zweifel, ob eine Gemeinde mit einer hohen Rücklage in gleichem Maße an Fördergelder kommen kann, wie eine andere, verschuldete ohne Liquidität.


Vergleich mit Nachbargemeinden

Auf die Frage, warum z.B. Merzhausen im Gegensatz zu den Prognosen für Horben, von einer stetig steigenden Gewerbesteuereinnahme in den nächsten Jahren ausgehe, wies der Bürgermeister auf einen in Merzhausen befindlichen Hotelneubau hin und erntete im Publikum Gelächter, als aus dem Rat darauf hingewiesen wurde, dass derzeit in Horben ein Hotel-Großprojekt im Bau sein.


Auf die Frage, ob die durch das Neubaugebiet angestrebte Zahl von 1300 Einwohner für Horben die optimale sei, wollte die Referentin sich nicht festlegen lassen. Es war nämlich die Überlegung in den Raum gestellt worden, dass Horben als eine der wenigen schuldenfreien Gemeinden in unserer Gegend mit seiner Einwohnerzahl vielleicht perfekt aufgestellt ist. Die um 200 bis 300 Einwohner größeren Nachbargemeinden erfreuen sich jedenfalls keiner besseren Haushaltslage.


Erträge der Neubauflächen

Erstmals brachte der Bürgermeister mit 1,7 bis 2 Millionen Euro auch Zahlen ins Spiel, mit der mögliche Verkaufs-erträge der Neubauflächen beziffert werden.



Zeitdruck

Von Seiten zweier Gemeinderätinnen wurde die Referentin gefragt, welche Konsequenzen es hätte, das Baugebiet (noch) nicht jetzt umzusetzen, sondern erst einmal ein Gemeindeentwicklungskonzept zu erarbeiten (wobei dessen mögliches Ergebnis noch immer die Notwendigkeit sein kann, sich baulich zu erweitern und Flächen veräußern zu müssen). Das von der Referentin beschriebene (Horror)szenario war das Beibehalten des Status quo. Weil diese Aussage vermutlich nicht den erhofften Schrecken im Rat zur Wirkung hatte, ergänzte Dr. Bröcker, dass Horben bei Nichthandeln innerhalb von 4 Jahren ein Defizit von einer Million Euro erwirtschaften würde und dieses innerhalb kurzer Zeit ausgeglichen werden müsse. Die Referentin erklärte dann das Thema Abschreibungen und Vermögen zum Stichtag für die Eröffnungsbilanz, für Horben war das der 31.12.2019. Von diesem Vermögen sollten die Schulden der Gemeinde abgezogen werden. Erstaunt musste sie aus dem Gemeinderat vernehmen, dass Horben schuldenfrei ist. Da ein mögliches Defizit in Verrechnung mit dem Basiskapital der Gemeinde ausgeglichen werden kann, stellte sich am Ende dieses Diskurses deutlich heraus, dass überhaupt kein Grund zur Panik besteht.



Berücksichtigung anderer Studien

In der Fragerunde kamen auch aus der Runde unserer Bürgerinitiative zahlreiche Fragen. So zum Beispiel, ob der Referentin jene wissenschaftlichen Studien zur fiskalischen Auswirkung von Neubaugebieten bekannt sind, in denen sich ein großer Anteil aller Neubaugebiete nach einem Zeitraum von 10 bis 15 Jahren für einen Gemeinde gar nicht rechnen; im Gegenteil die Gemeinden in eine Kostenfalle geraten aufgrund hoher Folgekosten. Dies ist vor allem bei solchen Gemeinden der Fall, wo Neubaugebiete in Außenbereichen angelegt werden und die Gemeinden kreisangehörig sind. Weil auch im Horbener Haushalt die Kreisumlage, also das, was die Gemeinde an den Landkreis abgeben muss, einen erheblichen Kostenpunkt darstellt, wurde angemerkt, dass auch dieser Faktor berechnet werden müsste. Die Referentin glaubte, erwähnt zu haben, dass dieser Betrag in ihre Berechnungen eingeflossen sei und führte aus, dass die Schlüsselzuweisungen netto berechnet wurden, d.h. also unter Einbezug der Kreisumlage. Wir können sagen, dass die Kreisumlage zumindest unter den Folgekosten des Baugebiets nicht aufgeführt wurde. Frau Prof. Herre bemerkte auch, dass sie die von der BI erwähnten Studien nicht kenne, man für solche Studien aber zwingend einen Zeitraum von 40 bis 50 Jahren in Betracht ziehen müsse.

Dazu müssen wir anmerken, dass Frau Herre sich hier mit ihrer am Anfang der Sitzung getätigten Aussage widerspricht, dass es für die Planung der finanziellen Situation wichtig ist über die Entwicklung Horbens der nächsten 8-10 Jahre zu sprechen. Wir denken, dass für Horben die Frage nach den Auswirkungen in einem mittelfristigen Zeitraum viel interessanter ist.


Andere Themen und Beiträge

Die Referentin und der Gemeinderat wurde auf den Regionalplan hingewiesen, in dem Horben als Selbstentwicklergemeinde eingestuft ist, d.h. sich nur aus sich selbst heraus entwickeln darf, nicht aber durch Neubaugebiete einen Zuzug ermöglichen soll. Zudem war die Frage aufgekommen, wieweit die Planungen auch an den Bedürfnissen der älteren Generation orientiert sind. Es wurde dafür plädiert, zusammen mit der Bürgerschaft die Innenbereichsentwicklung voranzubringen, um Landschaft und Natur zu erhalten, da nur so nachhaltig, generationengerecht und schonend gehandelt werden kann. Der Bürgermeister antwortete, dass man die Bedürfnisse der älteren Generation natürlich berücksichtige, indem man Überlegungen zu einem Seniorenwohnstift für barrierefreies Wohnen als Variante im Baugebiet hat prüfen lassen, da ein Neubaugebiet nicht ausschließlich für die jüngere Generation sein soll. Die Annahmen der Prof. Herre, die für alle Häuser außer dem unbewohnten Wohnstift mit genau so vielen Kindern wie Erwachsenen rechnet, sprechen da allerdings eine andere Sprache. Wie sie allerdings zu einer solchen Bewohnerstruktur kommt, bleibt ihr Geheimnis. Im vergleichbaren Neubaugebiet Heubuck gibt es diese so nicht. Die Frage einer Weiterentwicklung im Innenbereich ließ der Bürgermeister nicht gelten und wertet diese Forderung als eine Vernebelungstaktik, weil es nach intensiver Prüfung durch die Verwaltung gar keine geeigneten Grundstücke im Innenbereich mehr gäbe. Er musste dann aber einräumen, dass das nur für solche in Gemeindebesitz gilt.


Die Referentin verwies auf die Zukunft, die nur zu bewältigen sei, wenn sich Horben schnell entwickle. Dabei verwies sie auf die vorgestellten Zahlen zur prognostizierten Einnahmeentwicklung. Die Aussagekraft dieser Zahlen wurden von einem Fragesteller allerdings angezweifelt, weil sich dort die Effekte der Eröffnung des Gesundheitsresorts Luisenhöhe im kommenden Jahr nicht abgebildet finden. Der Bürgermeister bestand darauf, dass in die Zahlen des Haushaltsplans die für die Luisenhöhe anfallende Grundsteuer eingeflossen sei. Er wollte das Argument nicht gelten lassen, dass die recht geringe Erhöhung der Grundsteuer (5700 € in 4 Jahren) im Haushaltsplan schon allein durch die derzeitige und in den Folgejahren geplante Bautätigkeit erreicht wird und der deutliche Effekt der Luisenhöhe in seinen Zahlen nicht abgebildet sei.


Was der Beitrag der Luisenhöhe zum Gewerbesteueranteil der Gemeinde angeht, hat der Bürgermeister angekündigt, unserer BI die Details zum unternehmerischen Modell des Betreibers der Luisenhöhe in 10 Tagen schriftlich zukommen zu lassen, damit so auch der Rahmen der erwartbaren Gewerbesteuereinnahmen umrissen werden kann. 3 Wochen nach seiner Ankündigung hat der Bürgermeister noch nicht von sich hören lassen. Man darf vermuten, dass er noch rechnet….


Auf die Bemerkung, dass der Haushaltsplan 2021 der Gemeinde Horben als tendenziös negativ berechnet wurde, begann der Bürgermeister den Redebeitrag und die Frage des Einwohners mit diffamierenden Äußerungen zu kontern. Er sah dessen Einordnung des Haushaltsplans nahe an „Fake news“ und verwies darauf, dass die Zahlen zu rund zwei Dritteln vom Land Baden-Württemberg vorgegeben seien und von Horben gar nicht beeinflusst werden können. Der Vorwurf gehe also an das Land, aber auch an den Gemeinderat, der dem Zahlenwerk zugestimmt hat. Dennoch beharrte der Fragesteller darauf, dass an das Rechnungsamt der VG übermittelte Informationen zu Einnahmeerwartungen aus dem Rathaus Horben stammen und damit auch je nachdem, welche Wirkung diese erzielen sollen, höher oder niederer angesetzt werden können. Von Gemeinderatsseite wurde dem Fragesteller in Bezug auf die Berechnungen zur Luisenhöhe zugestimmt. Dieser fragte dann, welche Zahlen der Referentin überhaupt für ihre Berechnungen zur Verfügung standen und es interessierte ihn auch zu erfahren, warum diese nicht wisse, dass die Gemeinde schuldenfrei sei. Voraussetzungen für eine seriöse Berechnung sei doch, dass dafür alle den Haushalt betreffenden Zahlen vorliegen. Darauf reagierte der Bürgermeister gereizt und stellte fest, dass die Demokratie daran krankt, dass wenn jemandem die Fakten einer faktenbasierten Analyse nicht passen, dieser den Gutachter, seine Datenbasis und seine Ergebnisse mit dem Verweis auf Mängel an verschiedenen Stellen seiner Berechnung in Frage stelle. Dann würde eine Alternativstudie benannt und dabei sei es egal, ob es um ein Baugebiet in Langackern oder das Leugnen des Coronavirus gehe. Er warf dem Fragesteller vor, mit alternativen Fakten zu operieren und verstieg sich zu der Aussage, dass selbst dann, wenn der Fragesteller recht hätte, zusätzliche 100.000 € im Jahr das Problem Horbens nicht löse. Das ist eine bemerkenswerte Aussage, weil die Professorin aus Kehl mit mehr als optimistischen Annahmen gerade erst vorgerechnet hat, dass das Neubaugebiet maximal 115.000 € an jährlichen Zusatzeinnahmen für den Gemeindehaushalt bedeute.


Hier möchten wir kurz einen Einschub machen zum Thema Kommunikationskultur:

Die Entgleisungen des Bürgermeisters sind bezeichnend für dessen Einschätzung der eigenen Position. Dass in die rhetorisch unterste Schublade gegriffen werden muss, ist traurig zu beobachten. Er bot an, sich darüber zu verständigen, eine gemeinsame Faktenbasis zu finden. Man darf gespannt sein, ob das möglich sein wird. Nach seinen Aussagen muss man allerdings befürchten, dass jede Art von Bürgergespräch oder Gemeindeentwicklungskonzept nur dann zielführend sind, wenn jeder bereit ist, die „Fakten des Bürgermeisters“ anzuerkennen, so wenig begründet diese auch sein mögen. Ob so ein ergebnisoffener Diskurs möglich wird? Wir sind nicht vor Gericht, die Bürger sind in keiner Verteidigungsposition und der Bürgermeister muss nicht den Ankläger und Richter in einer Person geben. Welche der beiden Berechnungen nun wirklich die faktenbasierte Analyse ist, darüber kann man trefflich streiten. Wir sind überzeugt, dass die Überlegungen unserer Bürgerinitiative die Realität viel klarer abbilden und mitnichten alternative Fakten darstellen. Wir kennen die Verhältnisse vor Ort und haben uns mit diesen viel intensiver auseinandergesetzt als die Referentin des Bürgermeisters.


Der Fragesteller jedenfalls stellte klar, dass es ihm nicht darum gehe, die Referentin zu diskreditieren, sondern, dass der Faktenbasis ihrer Analyse die Qualität fehlte, um solche Berechnungen anstellen zu können. Er wollte auch gar nicht darüber spekulieren, wer dafür verantwortlich sei, dass sie keine bessere Datenbasis zur Verfügung hatte, stellte aber fest, dass es sich bei der vorgestellten Studie um eine schablonenhafte Berechnung für jede Art von Gemeinde gehandelt hat und kaum etwas davon spezifisch auf Horben zugeschnitten war.


In dem Zusammenhang muss unsere BI auf eine E-Mail hinweisen, die wir der Frau Prof. Herre bereits 4 Wochen vor der Präsentation geschrieben haben. Darin haben wir um konkrete Berechnungen für die Situation Horbens gebeten und zudem auf das im Bau befindliche Großprojekt Gesundheitsresort Luisenhöhe hingewiesen (unsere E-Mail vom 18.3.21 findet sich hier unter dem Absatz). Die Antwort kam damals schnell, war kurz, ging auf unsere Fragen nicht ein und betonte, dass eine Stellungnahme auf wissenschaftlicher Basis objektiv erfolgen wird.


Auf die Bemerkung aus dem Gemeinderat, dass als Ergebnis der Präsentation eigentlich gar kein Zeitdruck für eine solche Umsetzung bestehe, bestritt Dr. Bröcker das aufs Heftigste. Er verwies auf ein Schreiben der Rechtsaufsicht, das er, wie sich herausstellte anders verstanden hat, als die anfragende Gemeinderätin. Diese zitierte daraus, man könne ein rechnerisches Haushaltsdefizit erst einmal mit dem Basiskapital verrechnen und könne sich daher ohne Probleme ein paar Jahre Zeit lassen mit einer solchen Entscheidung. Sollte eine Gemeinderats-mehrheit entsprechend abstimmen, kündigte der Bürgermeister an, eine solche Entscheidung zwar nicht zu begrüßen, aber selbstverständlich umsetzen. Er rief dazu auf, dass jeder Gemeinderat auf Basis von Fakten die richtigen Schlüsse aus dem Vorgetragenen ziehen solle. Die Entgegnung aus dem Gemeinderat war, dass Entscheidungen zusammen mit der Öffentlichkeit aufgrund von Haushaltsrechnungen und der Eröffnungsbilanz gefällt werden sollten und nicht aufgrund von durchaus umstrittenen Prognosen. Die Forderung der Gemeinderätin wurde klar benannt: Abwarten bis diese da ist und dann Bewerten bzw. Beschließen der Eröffnungsbilanz mit dem Wissen der Leute vor Ort. Aufgrund unserer finanziell relativ guten Position hätte Horben Zeit, die Auswirkungen des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts und der möglichen Zugeständnisse von höherer Stelle aber auch der Entwicklung beim Steueraufkommen über einen mehrjährigen Zeitraum zu beobachten und zu bewerten. Den Sanierungsversprechungen durch ein Baugebiet solle aufgrund der Erfahrung mit der letzten derartigen Maßnahme im Heubuck misstraut werden. In zwei Jahren habe man einen klareren Überblick über die Situation, während man derzeit in vielen Bereichen ohne sichere Zahlen sei.


Gemeindeentwicklungsplan

Es gab aus dem Publikum noch eine Bemerkung zu einem möglichen Gemeindeentwicklungsplan. Während dieser von Seiten einzelner Gemeinderäte als eine Art von teurem Wunschkonzert bewertet wird, bei dem alle Einwohner alle möglichen Wünsche und Bedürfnisse äußern würden, müsse das Ziel eines Gemeindeentwicklungskonzepts sein, ein Leitbild zu entwickeln, das vorgibt, wo wir in 10 Jahren stehen wollen. Wie solle unsere Landschaft dann aussehen, welche Infrastrukturelemente seien uns wichtig und auf was könnten wir verzichten. Dieses Ziel müsse an den Kosten ausgerichtet werden und dann die Frage gestellt werden, welche Maßnahme uns wieviel wert seien. Eventuell seien die Menschen sogar bereit, einen höheren finanziellen Einsatz zu leisten, um die Natur und die gewachsenen Strukturen zu erhalten oder in manchen Bereichen für dieses Ziel auf die eine oder andere Annehmlichkeit oder Modernisierungsmaßnahme zu verzichten. Der Redner wies darauf hin, dass das Halten des Status quo durchaus seinen Reiz habe und das vor allem in einem Dorf wie Horben, das viel von seinem Wert aus seiner landschaftlichen Lage bezieht. Ganz anders als die Referentin zuvor definierte er Entwicklung ganz anders und als die schöpferischen Kraft des Bewahrens, die er der versatzstückartigen vorherrschenden Betonentwicklungspolitik entgegengestellt hat.


Mit diesen Abschlussbemerkungen endete die Frage- und Diskussionsrunde der Veranstaltung. Die Referentin wurde verabschiedet.

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