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Forumbeiträge

bum.hagenmeier
18. Feb. 2022
In Allgemeine Diskussion
Sehr geehrte Frau Donauer, Horben, den 11.02.2022 es sei mir erlaubt, auf Ihr Antwortschreiben vom 06.02.2022, (siehe unten), welches ich sehr zu schätzen weis! eingehen zu dürfen. Das die von mir genannten großen Themen öffentlich im Rat anhand vorliegender Fakten diskutiert werden, ist ehrlich gesagt ein schwacher Trost und macht wenig Hoffnung, da die Bürgerschaft weiter außen vor bleibt. In der Gemeinderatssitzung vom 15.12.2020 äußerte sich Herr Dr. Bröcker zum Haushaltsplanentwurf 2021. Durch die beschlossene Einführung der Kurtaxe und durch eine Erhöhung der Einwohnerzahl könne, lt. Aussage des BM, die Einnahmeseite verbessert werden. Daher würde die Planung für das Baugebiet „Langackern 2“ mehrheitlich befürwortet. RAL Frau Ebner sprach von einem zu erwirtschaftendem Defizit, und Zitat: „...Sollte die Liquidität der Gemeinde unter 51.000 € fallen, wird sie zahlungsunfähig. Auch die Eigenständigkeit sei dann bedroht.“ - Angstmacherei auf höchstem Niveau! Lt. Ihrem anschließendem Statement sei man aber weiterhin für andere konkrete Lösungsvorschläge offen. Sie gaben sogar an, dass man mit der BI nach möglichen Alternativen zum Baugebiet „Langackern 2“ suchen solle. Auch GR Kindle sah mit hoher Wahrscheinlichkeit ein schlechteres Ergebnis für 2020 als geplant. GR Berger schlug vor, dass sich aus der Bürgerschaft eine Gruppe, die sich im Finanziellen sehr gut auskenne, bilden soll, um gute Vorschläge zu erarbeiten. Aber was ist aus diesen Aussagen aus der Sitzung vom 15.12.2020, die in dem Sitzungsprotokoll nachzulesen sind - heute, Februar 2022 geworden oder geblieben? Aktuell scheint alles andersrum zu laufen. Die Liquidität der Gemeinde soll bis zum Jahresende 2022 bei 762.000 € liegen. Das ordentliche Ergebnis weist ein Plus von 42.500 € aus anstatt eines prognostizierten hohen Minusbetrages. Der Wirkungsgrad des Gewerbebetriebs Luisenhöhe, der vermutlich im 4. Quartal 2022 in Betrieb gehen wird, findet weiterhin in der mittelfristigen Haushaltsplanung keine Berücksichtigung! Heute stellt sich heraus, dass die Prognosen überzogen waren, und auf düsteren Zukunftsperspektiven Kommunalpolitik betrieben wurde. Wäre man dem Vorschlag von GR Berger nachgekommen, wären die Zukunftsprognosen aller Wahrscheinlichkeit realer ausgefallen. Angst lähmt die Kreativität! Unter Top 4, gleiche Sitzung, 15.12.20 begründet der BM eine Bebauung „Langackern 2“ mit der Notwendigkeit finanzieller Gründe, und mit einer nicht zu vernachlässigender Zahl an Horbener Bürgerinnen und Bürger, die ein Interesse an einem Bauplatz signalisiert hätten (lt. Angaben der Verwaltung lag das Interesse bei 7 Horbener Haushalten) In der Planung für 2022 stehen aktuell 23 Wohneinheiten, davon 17 von Horbener Bürgern. Damit dürfte der Bedarf mehr als reichlich gedeckt werden.Also entfällt dieser Ansatz ebenfalls als Rechtfertigungsgrund für „Langackern 2“. Das zur Sicherung der Finanzalge akuter Handlungsbedarf bestehen soll, kann ich beim besten Willen nicht erkennen. Bedarfsnachweis und Plausibilitätsprüfung bleiben für das Gremium offensichtlich weiterhin Fremdworte. Gemäß den Raumordnungsgesetzen, die keine Abwägung zulassen, gehört Horben zu den Eigenentwickler Gemeinden, die nur aus dem inneren Bedarf wachsen sollten. Die aggressive Wohnraumpolitik des Horbener Gremiums verfolgt genau das Gegenteil. Anstatt den bestehenden Leerstand im Dorf ( siehe Amtsblatt Januar 2022) anzugehen, sieht man nur die Option der „grünen Wiese“, die sich zudem im Landschaftsschutz befindet. Zur anstehenden Sanierung der sozialen Infrastrukturen Schule und Kindergarten ist anzunehmen, dass das bereits tätige Architektenbüro 3 Lösungsansätze anbieten wird: eine hochpreisige Premiumlösung, eine Standardlösung und eine abgespeckte Standardlösung, die sich auf das Notwendigste beschränken wird. Nach meiner Einschätzung könnte die Lösung ein Kindergartenanbau sein, damit die „Bärengruppe“ aus dem Schulgebäude ausgesiedelt werden kann, und eine Sanierung der Schule im Gebäudebestand stattfindet. Die letzte Schulhaussanierung wurde in 2008 mit einem Volumen von ca. 400.000 € abgechlossen. Selbst wenn die geplante Sanierung ein Volumen von 2.000.000 € hätte, könnte die Gemeinde den Eigenanteil unter Berücksichtigung einer bis zu 70 % igen Förderung von Bund/Land aus der vorhanden Liquidität stemmen Bevor die Zahlen zur Schulhaus/Kindergartensanierung vorliegen, kann und darf es keine Entscheidung zum Baugebiet „Langackern 2“ geben. Leider hat das Gremium keinerlei Vorschläge dazu gemacht, wie die Gemeinde mit den langfristig zu erwartenden Folgekosten der soz. Infrastruktur unter Berücksichtigung des demographischen Wandels finanziell gedenkt zurecht zu kommen. Der Folgeschluss zu den Folgekosten wäre eine kontinuierliche Weiterbebauung des Ortes! Die Flächen 96 und H02 werden aller Wahrscheinlichkeit auf kurz oder lang ebenfalls bebaut. Ob die Bevölkerung dazu bereit ist, bezweifele ich. Darum darf ich Sie als Gemeinderätin bei einem Votum für das Baugebiet Langackern 2 bitten, die Gründe für das Baugebiet nachvollziehbar fairerweise vor einem Ratsbeschluss öffentlich darzulegen. Ferner bitte ich Sie, den von GR Berger gemachten Vorschlag zu unterstützen, dass sich aus der Bürgerschaft eine Gruppe mit kompetentem Fachwissen in Sachen Haushaltsrecht bilden kann, die das Gremium begleiten könnte. So drastische Abweichungen wie vorliegend könnten damit zukünftig mit hoher Wahrscheinlichkeit vermieden werden. Um den übrigen Ratsmitgliedern den Inhalt dieses Schreibens zugängig zu machen, würde ich mich freuen, wenn Sie damit einverstanden sind, dass ich den Inhalt im Forum der BI veröffentliche. Sollten Sie keinen Einwand aussprechen, so darf ich es als Zustimmung werten. Mit freundlichen Grüßen Mechthild Hagenmeier Am 06.02.2022 um 19:53 schrieb Katrin Donauer: Guten Abend Frau Hagenmeier, Ihre Punkte hatten Sie ja bereits in der Sitzung vorgetragen. Danke. Die von Ihnen in Ihrer Mail genannten großen Themen werden mit Sicherheit - vor einer Entscheidung - öffentlich im Rat anhand der dann vorliegenden Fakten diskutiert werden. Zu Ihren Anmerkungen, den Arbeitskreis betreffend - dem ich neben dem Bürgermeister und 4 weiteren Räten angehöre - möchte ich hier noch kurz folgendes anmerken: Der Arbeitskreis trifft keinerlei Entscheidungen, sondern nimmt Anliegen der Betreuungsarbeit in Horben auf und arbeitet dem Gemeinderat zu. Er greift Anliegen auf, sammelt Informationen dazu und stellt sie dem gesamten Gemeinderat zur Verfügung. Nur der Gemeinderat kann dann Entscheidungen treffen, sollten diese erforderlich sein. Die Ratsmitglieder im Arbeitskreis überlegen je nach Thema, wer hierzu eingeladen werden sollte. Dies sind je nach Thema z.B. ElternvertreterInnen, Betreuungs- und Lehrkräfte, ErzieherInnen und auch externe Fachleute. Eine von Ihnen befürchtete „Interessensüberlagerung“ besteht daher sicherlich nicht. Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Abend, Katrin Donauer
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bum.hagenmeier
10. Jan. 2022
In Allgemeine Diskussion
Das gemeindliche Vermögen der Horbener Bürger soll mit dem Verkauf von Fl.-St.: 97 = ca. 3.000 qm in balde bei einem realistischen Preisansatz von 500 € pro qm um summa summarum 1,5 Mio. Euro verringert werden. Zwar sprudeln die Steuereinnahmen in bisher ungeahnter Höhe, doch steigen die Ausgaben noch rasanter. Die strukturellen Probleme der Gemeinde werden seitens der Verwaltung damit weiterhin nicht gelöst. Diese Entscheidungen werden der Gemeinde zwangsläufig negative Ergebnisse bescheren. Die Selbständigkeit der Gemeinde wird durch die defizitäre Entwicklung der Finanzlage infolge von Folgekosten und ausbleibendem Strukturwandel immer fragiler. Das Horbener Gremium setzt in dieser prekären Situation auf alte Rezepte der Vergangenheit: Weitere Baugebiete ausweisen und die Baugrundstücke mit „Gewinn“ verkaufen. Dabei begründet sich die Verwaltung mit dem anhaltend hohen Bevölkerungswachstum im Süd-Westen, obwohl Horben als Eigenentwickler Gemeinde lt. Rechtslage der Raumordnungsgesetze nur aus dem inneren Bedarf wachsen sollte. Allein in 2022 stehen in Horben 22 Wohneinheiten zur Umsetzung bereit, auf Horbener Bürger entfallen dabei 16 Einheiten. (teils genehmigte und laufende Verfahren, sowie Bauvoranfragen im Innenbereich) Weder die langfristigen ökonomischen, noch die ökologischen Folgen dieser „Kurzfristpolitik“ werden in die derzeitigen Entscheidungen mit einzubezogen. Jedes zusätzliche Baugebiet belastet über Jahrzehnte den kommunalen Haushalt mit stetig steigenden Infrastrukturfolgekosten, die letztlich von allen Horbener Bürger getragen werden müssen. Schon jetzt hat Horben im Umland die höchsten Hebesätze bei der Grundsteuer sowie bei der Wasserversorgung. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung, sprich einer zukünftig weiter schrumpfenden Bevölkerung, zeichnet sich hier eine finanzielle Schieflage ab. Aus ökologischer Sicht stellt die mit jedem weiteren Baugebiet einhergehende Naturzerstörung darüber hinaus geradezu einen Frevel dar. Die Geburtenrate in Horben liegt im Schnitt der letzten Jahre bei ca. 11 Geburten auf 1.000 Einwohner. Um mit diesem Ansatz eine jährliche Schülerzahl von ca. 20 Kindern generieren zu können, müsste die Bevölkerung in Horben auf rundumadum 2.000 Einwohner ansteigen. Die beabsichtigte Investition/Umbau in eine Schulsanierung will daher sehr genau überlegt sein, da diese eine kontinuierliche Bauentwicklung voraussetzen würde. Dabei steht eine zweckgebundene Sanierung innerhalb des Bestands außer Zweifel, die sich vermutlich ohne Langackern 2 finanzieren liese! Vorrausgesetzt: man nutzt die bestehenden Räumlichkeiten optimaler. Fazit: Neben der beabsichtigten Bebauung von 97 wird mit Brief und Siegel mittelfristig auch die Bebauung von 96 und H02 stattfinden! Es widerspricht dem Grundsatz der Generationengerechtigkeit, den zukünftigen Generationen die Kosten unseres heutigen Konsums aufzubürden und ihnen durch unser naturzerstörerisches Verhalten die lebensnotwendigen ökologischen Grundlagen zu entziehen. Wir müssen im Interesse unserer Kinder und Kindeskinder sowohl mit unseren Finanzen als auch mit unserem Boden haushälterisch umgehen. Eine zukunftsfähige Ortsentwicklung im ökologischen, wie im ökonomischen Sinne erfordert vor allem den raschen Abschied von der aberwitzigen Hoffnung, durch den Ausverkauf der Natur den kommunalen Haushalt sanieren zu können. Ein Umdenken ist dringend geboten. Bevor Entscheidungen mit erheblichen Langzeitfolgen auf den Weg gebracht werden, sollte die Kommunalpolitik den ersten sinnvollen und richtigen Schritt endlich tun: Das versprochene Dorfentwicklungskonzept mit der Bürgerschaft auf den Weg bringen! - bevor weitere Entscheidungen zu Langackern 2 getroffen werden. (Die Zahlenangaben zur Bevölkerungsentwicklung sind anhand des Statistischen Landesamtes BW ermittelt und belegbar.)
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bum.hagenmeier
10. Dez. 2021
In Allgemeine Diskussion
Mit folgendem Zitat wurde ich dieser Tage von einem Horbener Ratsmitglied beehrt: Zitat: " ... Es geht weniger um "wieviel" als vielmehr um "wo" und "wofür"! .... " Die im Gremium aktuell für 2022/23 auf den Weg gebrachte Bebauung, teils im Genehmigungsverfahren abgeschlossen, teils noch im Verfahren, teils auch als Bauvoranfrage stellt sich wie folgt dar: Flurstück-Nr.: 7/3; Einfamilienhaus, 1 Wohneinheit 162/8; ein Doppelhäuser, 2 Wohneinheiten 162: Einfamilienhaus, 1 Wohneinheiten 157/1: Einfamilienhaus mit Anliegerwohnung, 2 Wohneinheiten 99/26+28: 4 Doppelhäuser, 8 Wohneinheiten Leimiweg: Zweifamilienhaus, 2 Wohneinheiten 97/1: Mehrfamilienhaus, bis zu 6 Wohneinheiten ------------------------------------------------------------------------------------- zusammen: ca. 6.000 qm mit ca. 22 Wohneinheiten, event. zuzügl. der Anliegerwohnungen Dass gebetsmühlenartiges Anliegen, dass Horbener im Ort die Möglichkeit zum Bauen haben sollten, um nicht abwandern zu müssen, dürfte bei diesen Zahlen nicht unerfüllt bleiben, handelt es sich bei obiger Auflistung bis auf 97/1 um Horbener Bürger als Bauherren. Vermutlich könnte es sein, dass in 2022 sich weitere Bauvorhaben dazu gesellen … Wenn ich die Ratssitzungen zu Langackern 2 richtig verstanden habe, soll es bei der Bebauung von 97 zu Mehrfamilienhäusern kommen. Da frage ich mich natürlich, ob junge Horbener Familien das hierzu notwendige Volumen stemmen können? Also das gebetsmühlenartige Anliegen dürfte sich bei 97 vermutlich nicht erfüllten??? Wenn das "wo" und "wofür" im Vordergrund steht, dann wäre die Verwaltung erstmal am Zuge. belastbares Zahlenmaterial zu liefern. Nach meinem Wissensstand sondiert ein Architektenbüro die Möglichkeiten an der Schule in Horben. Diese Beratung dürfte mit einer mehrmals ausgesprochenen notwendigen Entrümpelung vor neuen Möglichkeiten stehen. Das "wo" könnte optional vielleicht auch die "Hühnerwiese" sein, die im bebaubaren Innenbereich liegt, nicht mit Landschaftsschutz belastet ist, und die Investitionslücke zur Schulsanierung vermutlich mehr als ausreichend schließen würde. Fazit: Mit dem Baugebiet "Langackern 2" würde das Gremium in der Reihenfolge: 1. wieviel; 2. wo und 3. wofür entscheiden. Logischer wäre: zuerst wofür, dann erst wo und wieviel .... Sinnvollerweise sollte die derzeit angespannte Situation im Bausektor abgewartet werden, was zusätzlich Zeit gewinnen würde, um die steuerlichen Auswirkungen der Luisenhöhe auf die Gemeindekasse beurteilen zu können, vielleicht reicht es dann sogar zur Finanzierung ohne gemeindeeigene Grundstücke verkaufen zu müssen !
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bum.hagenmeier
23. Nov. 2021
In Allgemeine Diskussion
... das Kind bekommt einen neuen Namen! Lt. Amtsblat, Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 09.11.21 bringt der Horbener Rat Konzepte zur städtebaulichen Entwicklung der Gemeinde Horben in internen Sitzungen auf den Weg. Genau so eine Sitzung soll auch am heutigen Tag stattfinden. Städtebauliche Entwicklungen werden durch die §§ 165 BauGB definiert. Ich unterstelle den Horbener Räten, dass auch nur einer sich diese Paragraphen zu Gemüte geführt hat. Die längst überwunden geglaubte Hinterzimmerpolitik ist scheinbar in Horben im vollen Gange. Warum sonst bedarf es interner Sitzungen des Gremiums unter Ausschluss der Öffentlichkeit? Die Geschicke und das Wohl unseres Dorfes sollte sich auf einem demokratischen Austausch mit der von der Bürgerschaft legitimierten Verwaltung und Gemeinderat orientieren. Diesen Weg setzt man in Horben definitiv nicht um. Die Haushaltszahlen sind besser ausgefallen als von der Verwaltung bewußt negativ dargestellt. In der Planung fehlen die Auswirkungen der zuerwartenden Zuwächse durch den Gewerbebetrieb "Luisenhöhe". Gemeindeeigene Grundstücke, die im sensiblen Landschaftsschutz liegen sollen generiert werden, um eine Schulsanierung, deren Kosten noch nicht ermittelt wurden, zu finanzieren. Aussagen über schlecht genutzte Raumkonzepte und unsinnig belegtem Raum mit Altmobiliar im Bereich Schule bedürfen wieder einer honorarlastigen Beratung. Aus Sutter 3 und Prof. Herre hat man scheinbar wenig gelernt! Feststellen muss man, dass auf sehr hohem Niveau gejammert wird, oder sind Sanierungskosten für die Schule von ca. 400.000 € aus den Jahren 2007/2008 vollständig aufgebraucht? Weniger als derzeit 60 Schüler, verteilt auf 4 Klassen mit 4 Lehrern in Vollzeit und 2 Lehren in Teilzeit soll sich im unzumutbaren Provisorium befinden? Wünschenswert für jeden Horbener Bürger dürfte der Erhalt unserer Landschaft im Vordergrund stehen, im Besonderen unter dem Aspekt von Generationengerechtigkeit, verantwortungsvollem Umgang mit den sensiblen Ressourcen und Klimaschutz. Die Entwicklungen, die die Verwaltung hier anstupst gehen in eine andere Richtung: Vernichtung von Landschaftsschutzgebieten mit Biotopen und FFH Wiesen, Entwicklung zur Vorstadtschlafgemeinde und nicht absehbare Belastung der Natur durch das derzeit entstehende 200 Betten Hotel Luisenhöhe. Da darf man sich fragen, warum es überhaupt eines Flächennutzungsplans und eines Regionalplans bedarf, wenn rechtsstaatliche Instrumente derart ignoriert werden.
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bum.hagenmeier
19. Juli 2021
In Allgemeine Diskussion
Kommunale Einnahmequelle oder finanzielles Desaster? Wie zahlreiche andere ländliche Gemeinden bundesweit, ist auch die Gemeinde Horben der Ansicht, durch einen Wettbewerb um Einwohner der demografischen Entwicklung begegnen zu können. Mit der Ausweisung immer neuer Siedlungsflächen sollen insbesondere junge Familien aus Freiburg angelockt werden, um damit dem drohenden Bevölkerungsrückgang entgegenzuwirken. Zugleich glauben der Bürgermeister und die Mehrheit der Kommunalpolitiker durch den Verkauf von möglichst zahlreichen neu erschlossenen Einfamilienhausgrundstücken einen „Profit“ für den kommunalen Haushalt erzielen zu können. Überspitzt formuliert hofft die Gemeinde Horben durch den „Ausverkauf“ der Natur das kommunale Haushaltsdefizit zu verringern. Ungeprüfte Annahmen als Entscheidungsgrundlage Auch bei der Entscheidung für das Baugebiet „Langackern 2 wurde die Annahme, die Erschließung neuer Siedlungsflächen seien für die Bevölkerungsentwicklung und für den Haushalt der Gemeinde positiv zu bewerten, von den Kommunalpolitikern ungeprüft übernommen. Das ist fatal, da zahlreiche Studien zeigen, dass die Ausweisung immer neuer Baugebiete weder den sich abzeichnenden Bevölkerungsrückgang aufhält[, noch defizitäre Strukturprobleme nachhaltig und langfristig lösen können. Die zustimmende Haltung zum Bauplanverfahren „Langackern 2“ durch die Mehrheit des Gemeinderates erfolgte, ohne dass die Verwaltung auch nur in Ansätzen Hinweise auf die erwartete demografische Entwicklung gegeben, noch eine Kalkulation der Folgekosten und die damit verbundenen finanziellen Auswirkungen für den Gemeindehaushalt offengelegt hat. Wohnungsbedarfsprognose (OVG NRW 04.12.2006) wie auch Plausibilitätsprüfung (OVG NRW 10 D 4 / 11 NE S. 21) scheinem im Vokabular des Horbener Gremiums nicht zu existieren! Vertrauensvolles „Abnicken“ Für den interessierten Bürger wird es sicherlich keine Überraschung sein, wenn zukünftig weitere „alternativlose“ Ausgaben im Zusammenhang mit dem Baugebiet „Langackern 2“ präsentiert werden, die dann ebenfalls ganz selbstverständlich von der Mehrzahl der Gemeinderatsmitglieder verständnisvoll „abgenickt“ werden ( siehe hierzu die aktuellen Bemühungen der Verwaltung zu Kindergarten und Schule). Statt Entscheidungen auf ihre Sinnhaftigkeit zu hinterfragen und ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen, sehen zahlreiche Mitglieder des Horbener Gemeinderates ihre Aufgabe offenbar häufig darin, der Verwaltung schlicht und ergreifend zu vertrauen. Der Umgang mit dem Baugebiet „Langackern 2“ verdeutlicht dies in eklatanter Weise. Gemeindehaushalt entlasten und Lebensqualität der Bürger verbessern Zu dem sich offenbar stetig vergrößernden finanziellen Desaster ergeben sich durch die Realisierung des Baugebietes „Langackern 2“ erhebliche negative Auswirkungen im Hinblick auf die Natur und die Umwelt sowie die damit einhergehende Beeinträchtigung der Lebensqualität der Horbener Bevölkerung. Es bleibt zu hoffen, dass die Verwaltung und die Kommunalpolitiker der Gemeinde Horben aus den Fehlern der Vergangenheit endlich die Konsequenzen ziehen und sich von dem bisher betriebenen ruinösen Wettbewerb um Einwohner durch die Ausweisung immer neuer Baugebiete auf der „grünen Wiese“ zuverabschieden. . Vor dem Hintergrund einer stagnierenden bzw. künftig schrumpfenden Bevölkerung bedeutet die Ausweisung jeder weiteren Siedlungsfläche am Ortsrand ein Aufblähen der Folgekosten und damit sowohl eine jahrzehntelange Belastung für den kommunalen Haushalt als auch eine stetig steigende Erhöhung der von den Bürgern zu tragenden Steuern, Gebühren und Abgaben. Notwendig ist ein Paradigmenwechsel von einer wachstumsorientierten Planung hin zu einer bestandserhaltenden und auf die Innenentwicklung fokussierten Planung  nach der Devise „Qualität vor Quantität“.
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bum.hagenmeier
22. Juni 2021
In Allgemeine Diskussion
Wie den Horbener Bürgern bekannt, gibt es eine lange Wunschliste der Verwaltung, genannt Investitionsliste. Hier bleibt die Frage, ob die Verwaltung den Gemeinderat mehrheitlich hinter sich vereinen kann. Die aktuellen Strukturprobleme der Gemeinde, die zu einem nicht ausgeglichenen Ergebnishaushalt führen, bleiben leider weiter auf der Strecke. Sicherlich hat die Bundesregierung im Plan, die Ganztagsbetreuung für die Grundschule in Etappen ab 2026 auf den Weg zubringen. Ab 2029 soll jedem Grundschulkind dieser Anspruch garantiert werden! - vorausgesetzt das Gesetz kommt !!! Meiner Ansicht nach sollte die Bürgerschaft - und noch mehr der Gemeinderat! - sehr kritisch die Vorgaben der Verwaltung hinterfragen, und sich nicht auf die erst beste Stange setzen lassen, die der BM vorgibt! Wie die Meldepflicht, § 7 Abs. 4 der Mustersatzungsvorlage zur Kurtaxe beweist, sind die als verbindlich ausgesprochenen Rechtsaussagen des BM so nicht immer richtig!!!!
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bum.hagenmeier
13. Juni 2021
In Allgemeine Diskussion
Mein offener Brief an Herrn Dr. Bröcker sowie entsprechendes Begleitschreiben an die Damen und Herren des Gemeinderates in Horben sind bis heute ohne Antwort geblieben. Darum veröffentliche ich dieses Schreiben mit der Hoffnung und der nochmasligen Aufforderung an die im Gemeinderat Horben vertretenen Fraktionen sich einer offenen Diskussion zu stellen, und den Austausch mit den Bürgern endlich zuzulassen. An dieser Stelle appeliere ich an jeden einzelnen Gemeinderat, die versprochene Bürgernähe und Bereitschaft zum Austausch gemäß den Wahlversprechungen einzulösen. Als Bürgerin wünsche ich mir Klarheit im Handeln - ja ich fordere es sogar ein! Zum Erfolg führen Argumente, nicht Selbstüberschätzung, auch in einem so beschaulichen Kleinod wie Horben. Hier mein offener Brief an Herrn Dr. Bröcker: Sehr geehrter Herr Dr. Bröcker, in der Gemeinderatssitzung vom 13.04.2021 baten Sie mich, meinen Redebeitrag im Rahmen der Fragestunde der Bürgerschaft genauer zu kommentieren, dem ich hiermit nachkommen möchte. Das Referat der Frau Prof. Herre war meiner persönlichen Meinung nach nicht überzeugend. Mir kam es so vor, als sollte auf Biegen und Brechen das zur Diskussion stehende Baugebiet „Langackern 2“ als lohnendes Investment der Bürgerschaft von Horben verkauft werden. Als ob „Langackern 2“ Horben in die Glückseligkeit führen würde! An den als seriös einzustufenden Studien zur Prüfung der fiskalischen Effekte von Neubaugebieten, in dem von mir vorgelegtem Fall von Dr.-Ing. Jens-Martin Gutsche, stehen für eine ganz andere Sichtweise als die der Referentin Frau Prof. Herre. Tagtäglich werden in Deutschland ca. 56 Hektar Boden versiegelt (Wohnungsbau, Gewerbe und Straßen). Ziel der Regierung ist ein Tagesverbrauch von nur 30 Hektar! Auf politischer Ebene stellt sich die Partei der „Grünen“ auf die Seite des Landschafts- und Naturschutzes, und spricht offen aus, dass der § 13b BauGB das falsche Signal setzt. Das der Verkauf von Bauland die Defizite einer Kommune nicht nachhaltig regeneriert ist unbestritten wissenschaftlich in zahlreichen Studien bewiesen.(hier verweise ich auf die Quellenangaben von Frau Prof. Dr. Bock, Difu Berlin) Lt. Dr. Gutsche führt der anhaltende Zuwachs der Siedlungs- und Verkehrsflächen in Deutschland zu bislang kaum zur Kenntnis genommenen zusätzlichen Kosten bei der öffentlichen Hand sowie den privaten Haushalten. Viele Kommunen verkennen, daß die neu errichteten Infrastrukturen (Kindergarten, Schule, Straßen) nicht nur hohe Herstellungskosten bedienen müssen, sondern auch einer Finanzierung ihrer langfristigen Betriebs- und Finanzierungskosten sicherstellen müssen. Mittel- und langfristig gestaltet der demographische Wandel unaufhaltsam die rückläufige Bevölkerungsstruktur! Das Verhältnis zwischen Kostenträgern (Einwohner) und Kosten wird sich immer ungünstiger entwickelt – der Anteil der Steuern und Einkommen generierenden Bevölkerung verkleinert sich stetig, und führt die Kommunen immer häufiger in eine strukturelle Kostenfalle. Gebaute Infrastruktur bindet Kapital, und bedarf kontinuierlichen Erhaltungsinvestitionen. Der Haushalt der Kommunen ist immer höheren „de facto“ Fixkosten ausgesetzt, die einen Haushaltsausgleich immer schwieriger gestalten, und den Spielraum für künftige Entscheidungen deutlich einschränkt. Die zu finanzierende Infrastruktur und die zur Verfügung stehenden Finanzmittel triften signifikant immer weiter auseinander. Zudem kommen die veränderten Lebensstrukturen unserer modernen Gesellschaft, die einen stetig wachsenden Infrastrukturbedarf für immer weniger Menschen hat. Die größte Position auf der Ausgabenseite sind die zusätzlichen laufenden Ausgaben im Verwaltungshaushalt für soziale Infrastrukturen ( Schule und Kita) . Häufig sind es generative Nachfragespitzen, die eine Gemeinde aufgrund der Betreuungs- und Bildungsansprüche zu entsprechenden Kapazitätserweiterungen zwingen, die in der Regel später unausgelastet weitere Folgekosten verursachen. Bilanziert man lt. Gutsche die zusätzlichen Einnahmen und Ausgaben eines Neubaugebiets, bleiben an der Gemeinde alle zusätzlich anfallenden Ausgaben hängen. Die realen fiskalischen Wirkungen eines Neubaugebietes liegen deutlich unter den häufig von kommunalen Entscheidern geäußerten fiskalischen Wirkungserwartungen. Die verzögerte Anpassung der Schlüsselzuweisungen wirkt sich erst nach 7 Jahren aus! Das man seitens der Verwaltung die Gemeinde Horben in diese absehbaren Strukturen führen will, ist verantwortungslos! Eigenentwicklungsstrategien können lt. dieser Studie die dargestellten Kostenwerte vermeiden. Im Regionalplan Südlicher Oberrhein, Stand 2019, wird die Gemeinde Horben unter Punkt 2.4.1.1 wie folgt festgelegt: Im Rahmen der Eigenentwicklung soll die gewachsene Struktur erhalten und angemessen weiterentwickelt werden. Die Eigenentwicklung ist verfassungsrechtlich geschützt. Gemeinden, in denen über die Eigenentwicklung hinaus keine Siedlungstätigkeit stattfinden soll, werden in PS 2.4.1.1 festgelegt. Eine über die Eigenentwicklung hinausgehende Siedlungstätigkeit liegt lt. Regionalplan dann vor, wenn über die Bedarfe der ortsansässigen Bevölkerung hinaus Flächen entwickelt werden sollen. Das die Verwaltung eine aktive Wohnbaupolitik verfolgt, die im Gegensatz zu der Eigenentwicklerstatus lt. Regionalverband steht, wurde in der Beratungsvorlage der letzten Gemeinderatssitzung, 27.04.2021 unter Top 3 dokumentiert, Zitat: Die Gemeinde Horben ist eine attraktive Wohngemeinde in unmittelbarer Nähe des Oberzentrums Freiburg. Horben hat eine schnelle ÖPNV Anbindung und ist als touristische Gemeinde auch stark im Fremdenverkehr nachgefragt. Entsprechend der Lage besteht starke Nachfrage nach Bauflächen und Wohnungen. sowie in der Beratungsvorlage 2 von 2 zu Top 5 vom 03.12.2019 unmissverständlich ausgesprochen! Zitat: Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist die anhaltend große Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken in Horben. Im Rahmen ihrer aktiven Grundstückspolitik strebt die Gemeinde daher an, … Die für Horben vom Regionalplan ausgesprochenen Ziele (Z) als Eigenentwicklergemeinde sind verbindliche Vorgaben. Die Bauleitpläne der kommunalen Planungsträger sind den Zielen der Raumordnung anzupassen (§ 1 Abs. 4 BauGB) Die Innenentwicklung hat Vorrang vor der Entwicklung neuer Siedlungsgebiete, da Boden eine nicht vermehrbare und nur äußerst beschränkt wiederherstellbare natürliche Ressource ist. Ihre Inanspruchnahme für Siedlungszwecke ist auf das Unvermeidbare zu beschränken (vgl. § 2 Abs. 1 Nr. 4 LplG, LEP PS 1.4, 2.2.3.1 und 3.1.9) Durch den Innenentwicklungsvorrang sollen zudem Entwicklungsmöglichkeiten auch künftigen Generationen offen gehalten werden. Die materielle Ziel-Qualität des LEP PS 3.1.9 Satz 1 ist vom VGH Baden-Württemberg mit Urteil vom 05.03.2014 (Az. 8 S 808/12) bestätigt worden. Scheinbar stehen diese Anpassungsverordnungen für die Horbener Verwaltung gegenstandslos im Raum?!? Darum fordere ich die Verwaltung auf, sich an diese gesetzlichen Vorgaben zuhalten, und die Planungen zu „Langackern 2“ umgehend einzustellen. Das in Horben eine ausreichende Innenentwicklung stattfindet, beweisen die aktuell erteilten und laufenden Bauanträge , die im Laufe dieses und kommenden Jahres der Gemeinde Horben 13 neue Haushalte bescheren wird! (also wird die Eigenentwicklung mehr als erfüllt!) Des weiteren hat sich hierzu das Planungsbüro Dipl.-Ing. Ulrich Ruppel, Eichbergweg 7, 79183 Waldkirch zur Vorzugsweisen Entwicklung innerörtlicher Freiflächen und Nutzung bestehender Erschließungen in Horben wie folgt geäußert: Zitat: Horben und die Ortsteile Langackern und Bohrer sind weitgehend vom Landschaftsschutzgebiet umschlossen, daher bestehen nur Entwicklungsmöglichkeiten innerhalb dieser Grenzen. Als besonders sensibel werden die Westränder von Horben und Langackern eingestuft. Entsprechend dem geänderten Verlauf der LSG-Grenze werden für Horben insbesondere Entwicklungsmöglichkeiten nördlich des Rathauses / Schule gesehen. Es ist allerdings auf angepasste Bauweise und den Erhalt einer Blickachse zu achten. Im 2. Teil meiner Ausführung möchte ich auf die Haushaltskonsolidierung eingehen. Die Studie von Jörg Hummel: „ Untersuchung zu den Anforderungen an den Haushaltsausgleich nach dem Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen Baden-Württemberg“, Hochschule für öffentliche Verwaltung, Ludwigsburg, besagt folgendes: Zitat: Der Haushaltsausgleich ist gem. § 24 E-GemHVO in mehreren Stufen möglich, um auch in finanziell problematischen Situationen einen ausgeglichenen oder zumindest einen rechtmäßigen Haushalt zu verabschieden. Auf der ersten Stufe sollen gem. § 24 Abs. 1 E-GemHVO die ordentlichen Erträge sowohl die ordentlichen Aufwendungen als auch die Fehlbeträge aus Vorjahren mindestens decken. Sinn dieser Ausgleichsvorschrift ist, dass das Ressourcenaufkommen eines Haushaltsjahres ausreicht, um den Ressourcenverbrauch desselben Haushaltsjahres auszugleichen. Folglich wird weder das Vermögen noch das Eigenkapital der Kommune gemindert, sondern in der zu Beginn des Haushaltsjahres ausgewiesenen Höhe an die nachfolgende Generation weitergegeben. Das Vermögen kann somit weiter zur Aufgabenerfüllung eingesetzt werden. Die stetige Aufgabenerfüllung ist somit gewährleistet. Falls die ordentlichen Erträge nicht ausreichen, ist der Haushaltsausgleich nach der zweiten Stufe gem. § 24 Abs. 1 E-GemHVO möglich. Hier hat die Kommune die Möglichkeit: • Mittel der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zum Haushaltsausgleich zu verwenden und/oder • im Ergebnishaushalt eine pauschale Kürzung von Aufwendungen bis zu einem Betrag von 1 % der Summe der Aufwendungen unter Angabe der zu kürzenden Teilhaushalte zu veranschlagen (globale Minderausgabe). Sinn dahinter ist Folgender: Die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses wurde durch Mehrerträge in den Vorjahren gebildet und kann daher auch für Mindererträge des laufenden Jahres verwendet werden. So ist über einen gewissen Zeitraum hinweg der Ergebnishaushalt durch ordentliche Erträge ausgeglichen. Der Ausgleich wird in diesem Fall zwar nicht genau von der Generation erreicht, die die Leistungen in Anspruch genommen hat, aber solche Abweichungen können nicht vermieden werden und es wird auch kein Vermögen zum Ausgleich eingesetzt. Mit dem Begriff „globale Minderausgabe“ sind keine kameralen Ausgaben, sondern Aufwendungen im Sinn der Doppik gemeint. Die Veranschlagung einer globalen Minderausgabe führt dazu, dass der Ergebnishaushalt zum Aufstellungszeitpunkt durch das zuständige Gremium formal ausgeglichen ist. Der tatsächliche Ausgleich findet aber erst im Jahresverlauf durch die Verwaltung statt, die in Höhe des veranschlagten Betrags keine Aufwendungen tätigen darf. Ist auch dadurch kein Ausgleich zu erreichen, so sind auf der dritten Stufe gem. § 24 Abs. 2 E-GemHVO alle Sparmöglichkeiten auszunutzen und alle Ertragsmöglichkeiten auszuschöpfen, falls dies nicht schon getan wurde. Wenn auch dann noch mehr Aufwendungen als Erträge veranschlagt sind, kann die Kommune gem. § 24 Abs. 2 E-GemHVO auf der vierten Stufe, • Überschüsse des Sonderergebnisses und/oder • Mittel der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses zum Haushaltsausgleich verwenden, sofern diese Mittel nicht für künftige Investitionen benötigt werden. Hierbei liegt eine Abweichung vom Ressourcenverbrauchskonzept vor. Daher dürfen außerordentliche Erträge erst auf dieser nachrangigen Stufe zum Ausgleich eingesetzt werden. Falls bis hier immer noch kein Ausgleich erzielt werden kann, ist als fünfte Stufe gem. § 24 Abs. 3 E-GemHVO der Vortrag des Haushaltsfehlbetrags möglich. Der Fehlbetrag kann maximal 3 Jahre vorgetragen werden, nämlich bis ins letzte Jahr des Finanzplanungszeitraums. Allerdings muss in diesem letzten Jahr ein ausgeglichener Ergebnishaushalt nach den Stufen 1 – 4 erreicht werden. Auf der sechsten Stufe kann der Fehlbetrag auch 5 Jahre über das Ende des Finanzplanungszeitraums hinausgeschoben werden, wenn durch ein Haushaltsstrukturkonzept nachgewiesen wird, dass spätestens nach Ende der 5 Jahre ein Haushaltsausgleich mindestens nach den Stufen 1 bis 4 erreicht wird, § 24 Abs. 4 Satz 1 E-GemHVO. Auf der siebten Stufe kann die Aufstellung eines Haushaltsstrukturkonzepts um bis zu fünf Jahre hinausgeschoben werden, wenn spätestens im letzten Jahr des Finanzplans der Zahlungsmittelüberschuss mindestens so hoch ist wie der Gesamtbetrag der ordentlichen Kredittilgung und des Tilgungsanteils aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften, § 24 Abs. 4 Satz 2 E-GemHVO. Die Stufen 5 – 7 lassen somit den Vortrag des Fehlbetrags in künftige Haushaltsjahre zu. Durch die Abstufungen soll der Haushaltsausgleich insgesamt flexibler werden, sich also den finanzwirtschaftlichen Schwankungen anpassen. Zur Veranschaulichung sind in Abbildung 5 die summierten Einnahmen der baden-württembergischen Gemeinden und Kreise seit 1987 dargestellt. Die Steuereinnahmen zeigen starke, die Zuweisungen für laufende Zwecke deutliche Schwankungen auf. Bei den Steuern sind insbesondere die konjunkturabhängige Gewerbesteuer sowie der Gemeindeanteil an Einkommen und Umsatzsteuer dafür verantwortlich. Die Zuweisungen für laufende Zwecke beinhalten die Zuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz und sind 53 daher vom schwankenden Aufkommen bei Einkommen-, Umsatz- und Körperschaftsteuer abhängig. Steuereinnahmen sind gleichzeitig Steuererträge. Für den Ergebnishaushalt ist daher eine Reaktionsmöglichkeit auf diese Schwankungen erforderlich. Der Vortrag des Fehlbetrags soll dies ermöglichen. Im Haushaltsstrukturkonzept sind diese konjunkturellen Schwankungen dann als Ursache für die Probleme beim Haushaltsausgleich zu erläutern. Derzeit kann ich nicht erkennen, dass zum Haushaltsausgleich in Horben die oben genannten Stufen von der Verwaltung umgesetzt wurden. Hier ist die Verwaltung zu entsprechendem Handeln aufgefordert. Entsprechende Lösungen müssen erarbeitet werden. Zur Erörterung und Erarbeitung stehen Bürger ehrenamtlich bereit! Es bleibt anzumerken, daß zur objektiven Beurteilung des Haushalts das Vorliegen einer Eröffnungsbilanz unumgänglich ist. Diese fehlt bis heute. Hier sei mir der Vergleich erlaubt: Eine Beurteilung des Haushalts ohne Eröffnungsbilanz ist wie ein Hauskauf ohne Wissen des eigenen Kontostandes! Die Auswirkungen des im Bau befindlichen Hotels „Luisenhöhe“, deren Fertigstellung für Sommer 2022 geplant ist, wurde in der Haushaltsplanung bis 2024 einschl. nicht berücksichtigt, was ein nicht objektives Bild der Haushaltsplanung widerspiegelt. Im dritten Teil meiner Ausführungen darf ich den Landschaftsschutz ansprechen. Langackern 2 liegt in einer landschaftlich sehr exponierten Lage. Eben diese Lage des geplanten Baugebietes, dass zudem in einem Landschaftsschutzgebiet mit FFH-Wiesen liegt und zum Naherholungsgebiet gehört, verleihen dem Gebiet eine besondere Bedeutung hinsichtlich des Schutzes von Landschaft, Natur und Erholung. Ein Landschaftsschutzgebiet ist keine für eine Bebauung beliebig zur Verfügung stehende Fläche. Im Flächennutzungsplan von 2008 wurde das Grundstück 189, welches außerhalb des LSG liegt, als alternatives Baugebiet ausgewiesen. Der LNV lehnt eine Änderung des FNP Hexental im Hinblick auf ein geplantes Baugebiet „Langackern 2“ ebenfalls strikt ab. (s.u. Stellungnahme LNV vom 16.10.2020) In Zeiten von Klimaschutz und Umweltzerstörung ist ein Umdenken in breiten Teilen der Gesellschaft weltweit zu beobachten. Die von der Verwaltung Horbens angedachte Wohnbaupolitik ist konträr zu den ambitionierten Zielen, diesen Planeten auch künftigen Generationen als lebenswert und lebensfähig zu erhalten. Mittlerweile bekennen sich die etablierten politischen Entscheidungsträger zu der Einhaltung des 1,5 Grad Ziels sowie den globalen Nachhaltigkeitszielen, wozu die Vermeidung von Flächenfraß zählt. - und wir in Horben sind gewillt, Landschaftsbilder an exponiertester Stelle zu zerstören!!! - und mit klimaschädlicher Bebauung zu versiegeln. Unglaublich und den kommenden Generationen gegenüber unerhört! Gott sei Dank sprechen sich immer mehr Menschen gegen Einzelinteressen aus, um mit der Ressource „Natur“ verantwortungsbewusst so umzugehen, das künftige Generationen eine lebenswerte Daseinsstruktur haben werden. Die Verwaltung kann nicht sagen, es lägen keine Vorschläge auf dem Tisch! Meine Ausführungen sind ja nicht die einzigen. Auch andere Bürger haben sich hierzu öffentlich geäußert. Man muss sich natürlich den Sichtweisen aus der Bürgerschaft öffnen, und bereit sein, von eigenen Vorstellungen, die Sie bisher als Bürgermeister kompromisslos vertreten haben, abzurücken. Eigeninteressen, sollten diese bei den beteiligten Akteuren vorhanden sein, sollten zum Wohle der Allgemeinheit in den Hintergrund treten. Teure Berater- und Honorararrangements sind nicht zielführend, vor allem nicht in angespannter Haushaltssituation. Das Wohl und die Zukunftspläne einzelner Bürger rechtfertigen nicht die nachhaltigen Kollateralschäden an künftigen Generationen sowie den nicht wiedergutzumachenden Raubbau an der Natur! Als Bürgerin Horbens stelle ich gerne meine Kraft zur Bewältigung der Probleme in den Dienst der Gemeinde. Lösungsansätze außerhalb des geplanten Baugebietes „Langackern 2“ sind unbestritten vorhanden – nicht nur von meiner Seite! Andere Bürger wie auch meine Person sind zu einem offenen Dialog mit dem Gemeinderat sowie der Verwaltung bereit. Bitte nehmen Sie, als Bürgermeister und als Gremium dieses Angebot nicht nur ernst – sondern auch an! Mit freundlichen Grüß Mechthild Hagenmeier P.S. Da Sie mich im öffentlichen Raum um eine Stellungnahme gebeten haben, ist mein Schreiben ein offener Brief. Der Bürgerinitiative Landschaftsschutz Langackern gehöre ich als „Protagonist“ nicht an, wenn gleich ich die Arbeit und den Einsatz der Bürgerinitiative sehr hoch schätze.
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bum.hagenmeier
17. Mai 2021
In Allgemeine Diskussion
Herr Henner Wenzel, Vorstandsmitglied vom BUND Regionalverband hat mich am 07.05.2021 auf diesen Artikel hingewiesen, der Teil einer Chronik ist, die 2007 mit einem Interview von Frank Baum und Dieter Kügele vom BUND Schönberg beginnt. Soweit die mir zur Verfügung stehende Quellenangabe. An Aktualität steht der Artikel der Faktenlage in nichts nach - im Gegenteil: es vergehen weitere Jahrzehnte, in denen der Raubbau an der Natur schamlos und verantwortungslos fortgesetzt wird.
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bum.hagenmeier

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